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FD 1.28 - Gebäudebegeherin / Gebäudebegeher (w/m/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.7.2026
Wissenschaft

Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 1.28 - Gebäudemanagement - in der Abteilung 1.28.2- im Sachgebiet 4 - Betreiberverantwortung – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Gebäudebegeherin / Gebäudebegeher (w/m/d)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist im Stellenplan nach Entgeltgruppe 7 TVöD ausgewiesen

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Verkehrssicherungsbegehungen der baulichen und gebäudetechnischen Anlagen
  • Gewerkeübergreifende Kontrollen sowie Sicht-und Funktionsprüfungen an unterschiedlichen baulichen und gebäudetechnischen Anlagen im Rahmen der Verkehrssicherungsbegehung
  • Störungsbeseitigung und Kleinreparaturen nach Auftragsvorgabe.
  • Dokumentation der Reparaturen - Erstellung von Arbeitsberichten.
  • Durchführung von Prüfungen und Wartungen
  • Gewerkeübergreifende Prüfungen und Wartungen an gebäudetechnischen Anlagen im Rahmen des Prüfungs- und Wartungsmanagements.
  • Betreuung Dritter
    • Einweisung der extern beauftragten Handwerker, Prüfer und Dienstleister in die gebäudespezifischen Anlagen und in die speziellen Gegebenheiten der städtischen Liegenschaften
    • Teilnahme an der 24 Stunden Rufbereitschaft
    • Einschätzung der ankommenden Schadensmeldungen.
    • Selbstverantwortliche Beauftragung von externen Dienstleistern.

Folgende Voraussetzungen und Befähigungen werden erwartet:

Zur erfolgreichen Bewirtschaftung der Gewerke ist eine entsprechende Befähigung in Form einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung im Elektrohandwerk erforderlich (Facharbeiterbrief / Gesellenbrief als Elektriker, bzw. als Elektroniker-Automatisierungstechnik / Elektroniker-Systematisierungstechnik / Elektroniker-Betriebstechnik / Elektroniker-Energie und Gebäudetechnik).Erwartet wird weiterhin eine ausgeprägte Fähigkeit zur Selbstorganisation.

Die Nutzung mobiler Endgeräte mit entsprechender Software zur Dokumentation von Prüfungsergebnissen und Informationen ist ebenso erforderlich wie der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (ehemals Fahrerlaubnisklasse 3).

Für Rückfragen

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.

Die Stadt Remscheid liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Interessierte Bewerbende