Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit
Tätigkeitsprofil:
Die Polizeidirektion Ost im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg ist mit ihren rund 1.450 Bediensteten zuständig für die Sicherheit der gut 740.000 Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder).
Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unsere Polizeikräfte ihre Kernaufgaben erfolgreich erledigen können, ist eine professionelle und leistungsstarke Polizeiverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Prozesse sorgt.
So ist in der Pressestelle der Polizeidirektion Ost zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
eine Sachbearbeiterin / ein Sachbearbeiter (m/w/d) Öffentlichkeitsarbeit
(bewertet nach Entgeltgruppe 9b TV-L)
Dienstort: Frankfurt (Oder)
Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Arbeitsaufgaben:
• Interne und externe Pressearbeit für die Polizeidirektion Ost
• Allgemeine Büroorganisation
• Beratung des Pressesprechers/ der Pressesprecherin in Angelegenheiten der Pressearbeit
• Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anforderungsprofil:
Das bringen Sie mit:
Formale Anforderungen
• Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst bzw. Befähigung für eine als gleichwertig anerkannte Laufbahn oder
• Bachelor of Arts im Bereich Medien- bzw. Kommunikationswissenschaften oder
• eine vergleichbare Ausbildung
Fachliche Anforderungen
• PC-Kenntnisse, umfangreiche Kenntnisse im Umgang mit Bürosoftware (Word, Excel, PowerPoint, Outlook)
• rhetorische und schriftliche Fähigkeiten
• sicherer Umgang mit neuen Medien
• Erfahrung im Bereich Public Relations
• Einsatzerfahrung in regionalen Medien
• Bereitschaft zur Teilnahme am Rufbereitschaftssystem
Außerfachliche Anforderungen
• Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
• eine hohe Auffassungsgabe und gutes analytisches Denkvermögen
• Organisationsfähigkeit
• Selbstständigkeit/ Eigeninitiative
• Motivationsfähigkeit
• Entscheidungsvermögen
• Ergebnisorientierung
• Kommunikationsfähigkeit
• Kooperations-/ Teamfähigkeit
• Kundenorientierung
• Führerschein Klasse B
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.
Wir bieten Ihnen:
Einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L)
Darüber hinaus bieten wir:
• eine anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld, nebst intensiver begleiteter Einarbeitung
• fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen
• ein motiviertes Team mit fachlicher Spezialisierung und sozialer Kompetenz
• Leistungen nach dem TV-L (z.B. 30 Tage Erholungsurlaub, Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung der VBL, vermögenswirksame Leistungen)
• abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
• flexible Arbeitszeiten
• kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. Sportkurse; Fitnessräume; etc.)
• die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets
Bei der Ihre besondere Verpflichtung sieht die Landespolizei in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.
Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.


