Zuverlässig. Sorgfältig. Teamfähig.
Beschäftigung: Teilzeit mit insgesamt 12 Wochenstunden; unbefristet Vergütung: EG 2 TVöD Start: zum 01.09.2026
Vielfältige Aufgaben und Perspektiven
Im Offenen Ganztag an dem Grundschulverbund Schulstraße - ist zum 01.09.2026 eine unbefristete Teilzeitstelle als
Küchenkraft (m/w/d)
mit 12 Wochenstunden zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 2 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bewertet.
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Grundschule. Der Urlaub ist vorrangig auf die Schließungszeiten der Grundschulen abzustimmen, insbesondere auf die Schließzeiten während der Sommerferien.
Zum Aufgabenbereich gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Unterstützung bei der Essenszubereitung und -ausgabe in Kita- oder Schulküchen
- Spülen, Reinigen und Desinfizieren von Küchenutensilien und Arbeitsflächen
- Einhaltung der Hygienevorschriften
- Vorbereitung einfacher Speisen oder Snacks
- Unterstützung beim Wareneingang und bei der Lagerpflege
Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Gramm unter anika.gramm@hilden.de oder telefonisch 0172 3647 987.
Folgende unverzichtbare Anforderungen werden an die Interessentinnen und Interessenten gestellt:
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Gerne erste Erfahrung in Küchen- oder Reinigungsbereichen
- Teamfähigkeit und freundlicher Umgang mit Kindern und Kolleg*innen
- Bereitschaft zur Schichtarbeit (Früh- und Mittagsdienste) nach Absprache
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern
Warum die Stadt Hilden?
Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden!
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein.
Ihre Karriere bei uns beginnt hier – bewerben Sie sich!
Übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung). Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofi, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Duggal unter 02103/ 72 1168 bzw. bewerbung@hilden.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 06.08.2026!