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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
location97215 Uffenheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
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Stadt Chemnitz
location09 Chemnitz, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
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Stadt Gronau (Westf.)
location48599 Gronau (Westfalen), Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
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Stadt Gronau (Westf.)
location48599 Gronau (Westfalen), Deutschland
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Stadt Gronau (Westf.)
location48599 Gronau (Westfalen), Deutschland
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Stadt Eschborn
location65760 Eschborn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
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Stadt Eschborn
location65760 Eschborn, Deutschland
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Stadt Eschborn
location65760 Eschborn, Deutschland
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Stadt Ravensburg
location88 Ravensburg, Deutschland
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Stadt Ravensburg
location88 Ravensburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen

Erste Beigeordnete/ Erster Beigeordneter (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Wochen
Verwaltung

Tätigkeitsprofil:

Die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete wird auf Vorschlag des Landrates für die Dauer von 8 Jahren durch den Kreistag gewählt.

Die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und nimmt gemäß der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg die allgemeine Stellvertretung des Landrates wahr.

Zudem soll die Leitung des Dezernats für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Bauwesen übernommen werden. Das Dezernat umfasst das Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung, das Bauordnungs- und Planungsamt sowie das Umweltamt.
Eine Änderung der Organisationsstruktur bleibt vorbehalten.

Dienstsitz ist die Stadt Eberswalde.

Das Amt der Ersten Beigeordneten/ des Ersten Beigeordneten ist im Landkreis Barnim in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Anforderungsprofil:

Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine den vorgenannten Voraussetzungen vergleichbare Qualifikation besitzen sowie eine ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen. Darüber hinaus müssen die persönlichen Voraussetzungen zur Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß des Beamtenstatusgesetzes und des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg erfüllt werden.

Es wird erwartet, dass die Erste Beigeordnete/ der Erste Beigeordnete den Erstwohnsitz innerhalb des Landkreises Barnim nimmt und über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügt. Es besteht die Notwendigkeit, den Dienst gegebenenfalls auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu verrichten.