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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) - Kehrbezirk 12 Rhein-Sieg-Kreis zum 01.01.2027

VeröffentlichtVeröffentlicht: 7.7.2026
Technik und Handwerk

Tätigkeitsprofil:

Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum

01.01.2027

die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den der Kehrbezirk Nr. 012 Rhein-Sieg-Kreis zur Neu- oder Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet aber spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres (ggf. ist über diese Altersgrenze hinaus eine Verlängerung bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs möglich, § 10 Abs. 1 S. 2 SchfHwG).

Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.

Anforderungsprofil:

Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden.Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen. Bewerbungen sind innerhalb der o.s.Frist ausschließlich im Onlineverfahren unter dem Link

https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schor…

möglich und zulässig.