Kraftfahrerin oder Kraftfahrer (m/w/d) - THW-2026-202
Tätigkeitsprofil:
Jetzt, hier und überall auf der Welt ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie rund 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen, Katastrophen- und Zivilschutzfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!
Kraftfahrerin oder Kraftfahrer (m/w/d)
in der Landesverbandsdienststelle Berlin
EG 5 TVöD (Bund) – Unbefristet
Kennnummer THW-2026-202
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird Pauschalentgelt nach dem Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund) gezahlt
Sofern Sie Beamtin/Beamter sind, kann eine Übernahme innerhalb Ihrer aktuellen Besoldungsgruppe bis maximal zur Besoldungsgruppe A 5 BBesO geprüft werden.
Folgende Aufgaben übernehmen Sie:
- Tätigkeiten als Kraftfahrerin/Kraftfahrer für die Führungskräfte der Landesverbandsdienststelle in Berlin und dem gesamten Bundesgebiet
- Überführungsfahrten von und zu Werkstätten
- Pflegen und Warten von Fahrzeugen (z.B. Abschmierdienst, Ölwechsel, Betankung und Wagenwäsche) sowie Durchführung kleinerer Reparaturen
- Überprüfen der Fahrzeuge nach durchgeführter Reparatur
Anforderungsprofil:
Sie bringen mit:
- Fahrerlaubnis Klasse C, CE oder D
- Personenbeförderungsschein ist wünschenswert
- Technisches Verständnis für Fahrzeuge und Erfahrung mit deren Pflege und Wartung wünschenswert
- Berufserfahrung als Kraftfahrer/in, idealerweise im öffentlichen Dienst oder in vergleichbarer Position wünschenswert
- Gender- sowie Diversity-Kompetenz
- Teamfähigkeit und Dienstleistungsorientierung
- Das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheits-überprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicher-heitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG)
- Bereitschaft bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit Dienst zu leisten und erreichbar zu sein (z.B. im Einsatzfall), zur Mitarbeit im Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK), zur Übernahme von Rufbereitschaften sowie zum Tragen von Dienst bzw. Einsatzkleidung zu bestimmten Anlässen
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