Führungspersönlichkeit mit einschlägiger Berufs- und Leitungserfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung mit folgenden Qualifikationen: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (ehem. gehobener nicht technischer Verwaltungsdienst) mit Schwerpunkt öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsfachwirt (Beschäftigtenlehrgang II)
Organisations- und Verhandlungsgeschick
Sicheres und bürgerfreundliches Auftreten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte verständlich und überzeugend präsentieren zu können
Modernes und kooperatives Führungsverständnis mit ausgeprägter Verantwortungs- und Entscheidungsbereitschaft
Bereitschaft, zur Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen auch außerhalb der Regelarbeitszeit (Gemeinderat, Bürgerversammlungen, u.a.)