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Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern (m/w/d) für das Seelotsrevier Ems zum 01.September 2026

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
locationKiel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Gestern
Verwaltung
Vollzeit

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter www.damit-alles-läuft.de.

Kurztext

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter

zum 1. September 2026 für das Seelotsrevier Ems
nach § 9 Absatz 2 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der seit 1. Dezember 2022 geltenden Fassung zuzulassen.

Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die LA3-Seelotsenausbildung (§ 9 Abs. 2 SeeLG):

Die Dauer einer LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt ist zulassungsfähig, wer
im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9 See-BV ist oder

  • im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkannten Befähigungszeugnisses mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist,
  • eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten (netto) innerhalb der letzten fünf Jahre nach dem Erwerb eines solchen Befähigungszeugnisses in einer dem Befähigungszeugnis entsprechend nautisch verantwortlichen Position ausweislich des Seefahrtbuches oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments nachweist,
  • eine bestandene praktische Prüfung bezüglich der Schiffsführung nach § 9 Absatz 2 Nummer 5 SeeLG nachweist (Prüfungstermine werden nach Eingang der Bewerbungen von der GDWS vergeben),
  • ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt (§ 9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotsenberuf in einem psychologischen Eignungstest feststellen lässt (Kontaktadressen erfahren Sie über die GDWS) und
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse der englischen Sprache besitzt.

Fühlen Sie sich angesprochen?

Bewerbungen mit

  • ausgefülltem biografischen Fragebogen (erhältlich bei der GDWS),
  • einer Reviererklärung (erhältlich bei der GDWS),
  • beglaubigten Ablichtungen der Befähigungszeugnisse (Kapitän NK, Nautischer Wachoffizier NWO und GOC) und der Prüfungszeugnisse,
  • schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
  • Nachweisen über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und die Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch Auszüge aus dem Seefahrtbuch, Dienstbescheinigungen oder gleichwertigen amtlichen Dokumenten,
  • Dienstzeugnissen sowie Nachweisen über Weiterbildungsmaßnahmen

    richten Sie bitte an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel.

Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erteilen Frau Janine Helmecke (Tel.: 0228 70-904489, E-Mail: janine.helmecke@wsv.bund.de) und Frau Bianca Yigit (Tel.: 0228 70-904473, E-Mail: bianca.yigit@wsv.bund.de).

Bewerbungsschluss ist der 31. März 2026.