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Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern für die Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade

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Verwaltung

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter www.damit-alles-läuft.de.

Kurztext

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beabsichtigt,

Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter (m/w/d)

zum 1. September 2027 für das

Seelotsrevier Weser II/Jade

nach §9 Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz - SeeLG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 72 Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, zuzulassen.

Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die LA3-Seelotsenausbildung (§9 Abs. 2 SeeLG)

Die Dauer der LA3-Seelotsenausbildung beträgt 12 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer

  • im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Kapitän NK nach §29 Absatz1 Nummer3 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach §9 See-BV
    oder
  • im Besitz eines durch gültigen Anerkennungsvermerk nach § 20 Absatz 2 See-BV anerkanntes Befähigungszeugnis mit Befugnis zum Kapitän ohne Einschränkungen ist
    und
  • ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt (§ 9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotdienst in einem psychologischen Eignungstest nachweist (Kontaktadressen erfahren Sie über die GDWS),
  • eine Seefahrtzeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der letzten 5Jahre in einer dem Befähigungszeugnis entsprechenden nautisch verantwortlichen Position abgeleistet hat;
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist;
  • die erforderliche Zuverlässigkeit (§9 Abs. 1 SeeLG) besitzt;
  • den Nachweis über eine bestandene praktische Eingangsprüfung hinsichtlich der Fertigkeiten im Shiphandling/Manövrieren eines Schiffes erbringt (§ 9 Abs. 2 Nr. 5 SeeLG).

Voraussetzungen für eine LA1-Seelotsenausbildung (§ 9 Abs. 4 SeeLG):

Die Dauer einer LA1-Seelotsenausbildung beträgt 24 Monate. Zu diesem Ausbildungsabschnitt kann sich bewerben, wer

  • einen Bachelorabschluss der Fachrichtung Nautik nachweist,
  • im Besitz eines gültigen Befähigungszeugnisses Nautischer Wachoffizier NWO nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) ohne Einschränkung nach § 9 See-BV ist oder
  • im Besitz eines gleichwertig anerkannten Befähigungszeugnisses für den nautischen Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist,
  • ein gültiges Zeugnis über seine gesundheitliche Eignung für den Seelotsenberuf vorlegt (§ 9 Abs. 2 Nummer 3 SeeLG) und seine psychologische Eignung für den Seelotsdienst in einem psychologischen Eignungstest nachweist (Kontaktadressen erfahren Sie über die GDWS),
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und gute Kenntnisse in der englischen Sprache nachweist.

Die Erstausstellung des Befähigungszeugnisses darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Wurde nach der Erstausstellung zunächst Seefahrtzeit geleistet, beginnt die Frist ab einer Landverwendung. (Hinweis: Nach Gesetzesänderung voraussichtlich im Dezember 2026: Die Erstausstellung des Befähigungszeugnisses darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

Fühlen Sie sich angesprochen?

Bewerbungen mit

  • ausgefülltem biografischen Fragebogen (Vordruck bitte bei Frau Helmecke, Tel.: +49 (0228) 70 904489 oder über E-Mail: lotspersonalwesen@wsv.bund.de anfordern),
  • beglaubigten Ablichtungen des Befähigungszeugnisses und der Prüfungszeugnisse,
  • beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Ablichtung des gültigen Sprechfunkzeugnisses
  • schriftlicher Versicherung, dass keine, ggf. welche Vorstrafen vorliegen (kein polizeiliches Führungszeugnis),
  • einem Nachweis über die bisher abgeleistete Seefahrtzeit und Bordstellungen nach Erwerb des Befähigungszeugnisses durch einen Auszug aus dem Seefahrtbuch oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments

richten Sie bittean die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiellinie 247, 24106 Kiel oder per Email an lotspersonalwesen@wsv.bund.de.

Bewerbungsschluss:

für LA3-Ausbildung: 31.03.2027

für LA1-Ausbildung: 30.04.2027

Hinweis: Ich bitte um Beachtung, dass eine Änderung des SeeLG für Dezember 2026 zu erwarten ist.

Wichtiger Hinweis: Nach der Änderung des SeeLG müssen Nachweise spätestens innerhalb drei Wochen nach dem Bewerbungsschluss eingereicht werden, später eingehende Nachweise werden nicht berücksichtigt.