Volljurist/in als Referent (m/w/d) im Referat 15 „Besoldung, Versorgung und Beihilfe“
Tätigkeitsprofil:
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ist eine oberste Landesbehörde und verantwortlich für die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik sowie die öffentliche Finanzwirtschaft des Freistaates Sachsen.
Referat 15 ist für alle Grundsatzangelegenheiten rund um die Themen Besoldung, Versorgung und Beihilfe verantwortlich und damit eine wichtige Säule für die Gestaltung des finanziellen Dienstrechts im Freistaat Sachsen.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:
- Bearbeitung von versorgungsrechtlichen Angelegenheiten und Klärung von Grundsatzfragen, vor allem in den Bereichen Versorgungsausgleich, Versorgungszuschlag, Gewährleistungsentscheidungen, Versorgungslastenteilung, Altersgeld, Nachversicherung, Nachteilsausgleich bei Wechsel in EU-Mitgliedsstaat
- Bearbeitung von Grundsatzentscheidungen in der Versorgung in Zusammenhang mit der Alimentationsrechtsprechung des BVerfG
- Erstellung Versorgungsberichte und Statistiken zum Versorgungsvollzug
- Bearbeitung von Einzelfallentscheidungen wegen Dienstunfähigkeit und Altersgrenzen
- Rechts- und Fachaufsicht über den Fachbereich Versorgung des Landesamtes für Steuern und Finanzen
- Vertretung des Beihilfereferenten
Anforderungsprofil:
Von Ihnen werden zwingend erwartet:
- ein Abschluss als Volljurist/in und in der Summe der Prüfungsgesamtnoten des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens mindestens 13 Punkte
Von Vorteil sind:
- berufliche Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
- Grundkenntnisse in der Versorgung bzw. im Rentenrecht
- Faible für den Umgang mit Zahlen und Statistiken
Darüber hinaus erwarten wir:
- Leistungsbereitschaft und hohes Verantwortungsbewusstsein
- sehr gute analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
- sehr gutes Vermögen, Arbeit zu strukturieren und Prioritäten zu setzen
- eine selbstständige und ebenso teamorientierte Arbeitsweise
- gute kommunikative Fähigkeiten
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Übersendung der deutschen Übersetzung und der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.