Vermessungstechniker/in (w/m/d) im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit
Der Landkreis Ravensburg mit seinen rund 1700 Mitarbeitenden, der Teil der wirtschaftlich starken und schönen Region Bodensee-Oberschwaben ist, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein/e
Vermessungstechniker/in(w/m/d) im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, in den Sachgebieten Vermessung oder Flurneuordnung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist für das Liegenschaftskataster und für die Durchführung von Flurneuordnungsverfahren zuständig. Mit modernster Messtechnik bearbeitet unser Team vielfältige und spannende Vermessungsdienstleistungen.
Ihre Aufgaben bei uns
- Durchführung von Liegenschaftsvermessungen im Innen- und Außendienst
- Vermessungsarbeiten in Flurneuordnungsverfahren
- Führung und Weiterentwicklung des Liegenschaftskatasters
- Unterstützungs- und Serviceleistungen für andere Fachbereiche
- Ingenieurtechnische Vermessungsarbeiten
- Sonstige Aufgaben einer Vermessungsdienststelle je nach Einsatzbereich
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Vermessungstechniker/in
- Sie verfügen über sehr gute EDV-Kenntnisse
- Sie verfügen über einen Führerschein der Klasse B
- Sie sind team- und kooperationsfähig
- Sie sind entscheidungsfähig und ergebnisorientiert
- Sie haben Interesse an der Umsetzung neuer Ideen und Innovationen
Unser Angebot
- Eine tarifgerechte Vergütung in Entgeltgruppe 8 (TVöD)
- Im Beamtenverhältnis eine Besoldung in A 8
- Eine unbefristete Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Ravensburg
- Raum für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung, verschiedene Arbeitszeitmodelle, eine attraktive Altersvorsorge, ein Job-Ticket, Firmenfitness, Job-Fahrrad u.v.m
Gestalten Sie unseren Landkreis mit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung online unter www.karriere.rv.de.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Obermeier, Leitung Vermessungs- und Flurneuordnungsamt unter 0751 85-4400. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.