Unbefristete Teilzeitstelle im Prüfungsinnendienst (m/w/d) im Finanzamt Wesel
Starten Sie durch im Finanzamt Wesel!
Sie suchen einen sicheren und mitarbeiterorientierten Arbeitgeber
Sie lieben es zu organisieren, den Umgang mit Menschen und haben ein freundliches Auftreten?
Zum 01.10.2026 ist im Finanzamt Wesel eine unbefristete Teilzeitstelle (19 Std. 55 Min. wöchentlich
Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 5 (TV-L).
Was Sie bei uns erwartet
Der Prüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Prüfungsstellen im Finanzamt.
Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit spannenden Aufgaben wie:
Unterstützung der Prüfungsdienste:
- Erstellung von Prüfungsanordnungen in besonderen Fällen
- Versand von Anordnungen, Berichten (ggfls. elektronisch)
- Pflege von Betriebsdaten und Konzernverzeichnissen
- Einpflegen von Kontrollmaterial • Fristenüberwachung
- Anlegen und Verwalten von Akten
- Bearbeitung der Eingangs -und Ausgangspost (ggfls. elektronisch)
- Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- Verwaltung von Belegen (Annahme, Ausgabe, Überwachung)
- Überwachung und Erfassung der Zeitanschreibungen • Listenüberwachung • Datenerfassung – und pflege mit eigener Software • Erstellung von einfachen Anschreiben
- vorbereitende Tätigkeiten für Prüferinnen und Prüfer, Sachgebietsleitungen und die Hauptsachbearbeitung Betriebsprüfung z.B.
- Einholen von Auskünften mit Hilfe von Auskunftsprogrammen
- Erstellung von Auswertungen
- Sonstige Aufgaben nach Zuweisung
Organisation und Verwaltung der internen Abläufe
Mitarbeit in verschiedenen Rechtsgebieten nach Einarbeitung
Allgemeine Verwaltungs- und Assistenzaufgaben
Telefondienst bei Abwesenheit der Prüfer/innen
Hier sind Flexibilität, schnelle Auffassungsgabe und ein kühler Kopf
Und: Verschwiegenheit, Teamgeist und ein freundliches Auftreten sind für uns selbstverständlich
Was wir uns von Ihnen wünschen
- Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als
- Kaufleute für Büromanagement
- Industriekaufleute
- kaufmännische Assistenten / Wirtschaftsassistenten (m/w/d)
- Verwaltungsfachangestellte
- Kaufleute für Tourismus und Freizeit
- Eine einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren
- Sicherer Umgang mit MS Office und PC-Anwendungen
- Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechtsgebiete und behördeninterne Fachanwendungen
- Kommunikationsstärke und Freude am Umgang mit Menschen
- Organisationsgeschick und Lust, selbständig Verantwortung zu übernehmen
- Veränderungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Konfliktfähigkeit und Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- Eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Einen sicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitmodellen, Jahressonderzahlung und betrieblicher Altersvorsorge
- Eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Ein wertschätzendes, kollegiales Arbeitsumfeld, in dem Teamarbeit wirklich gelebt wird Die Möglichkeit, Ihre Kompetenzen zu erweitern und eigene Ideen einzubringen
- Eine umfassende Einarbeitung, damit Sie sich sicher fühlen
Gleichstellung & Vielfalt
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Ansprechpersonen
Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Nähere Einzelheiten zur Tätigkeit und dem AufgabenbereichFrau Zajonz (Tel.: 0281/ 105- 2058)Frau Dühr (Tel: 0281/105-2066)
Für Fragen zum Bewerbungs- und StellenbesetzungsverfahrenFrau Wesendonk (Tel.: 0281/105-2092)Frau Gertges (Tel.: 0281/105-2256)
Bewerbung
Klingt spannend? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 06.09.2026
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535696
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
- Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
- Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im BewerbungsverfahrenDem Finanzamt Wesel ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichenDaten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:Finanzamt WeselHeuberg 8,46483 WeselTel.: 0281-105-0E-Mail: Service-5130@fv.nrw.dehttp://www.finanzverwaltung.nrw.deDen behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Wesel erreichen Sie wie folgt:Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Weselc/o Finanzamt WeselHeuberg 8,46483 WeselE-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA130@fv.nrw.deEs werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Gütersloh Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gesammelt.Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.• Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO ·• Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO• Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO• Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO• Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVOWenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfangnachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unterwww.ldi.nrw.de.