Search

Technische:r Verfahrensmanager:in Bauprüfung

Bezirksamt Hamburg-Mitte
locationHamburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Gestern
Verwaltung

Technische:r Verfahrensmanager:in Bauprüfung

Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Wir über uns

Der Bezirk Hamburg-Mitte mit derzeit ca. 300.000 Einwohner:innen umfasst 19 Stadtteile mit unterschiedlichster Prägung. Die Bandbreite reicht von hochurbanen Stadtteilen in der City, Gebieten mit innerstädtischen Entwicklungspotentialen, Sanierungs- und großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten bis hin zu kleinstädtischen und dörflichen Stadtteilen in den Randlagen des Bezirks. Entsprechend vielfältig und anspruchsvoll stellen sich die Bauprojekte im Bezirk Hamburg-Mitte dar. Unser Bezirksamt (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/mitte/bezirksamt) sitzt im Herzen der Hansestadt in der Caffamacherreihe 1-3.

Das Fachamt Bauprüfung ist zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung. Es besteht aus fünf technischen Abteilungen und einer Verwaltungsabteilung mit insgesamt ca. 70 Mitarbeitenden. Wollen Sie mehr über uns und unsere spannenden Aufgaben erfahren? Dann hören Sie sich gerne unseren Podcast (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-s…) an. In den Folgen 1, 2 und 4 dreht sich alles um die Arbeit in der Bauprüfung der Bezirksämter!

Der regionale Katastrophenschutz (https://www.hamburg.de/mitte/katastrophenschutz/) des Bezirksamts Hamburg-Mitte freut sich über Ihre Unterstützung.

Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg (https://www.karriere.hamburg/) .

Ihre Aufgaben

  • Durchführung und Koordinierung von Baugenehmigungsverfahren, schwerpunktmäßig konzentrierten Verfahren nach § 62 HBauO für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 und für Sonderbauten sowie entspr. Verfahren nach § 63 HBauO
  • Antragsprüfung in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht, Beurteilung von Brandschutzkonzepten, Prüfung des Baunebenrechts, Koordination aller Beteiligter etc.
  • Aufsetzen von Verpflichtungsermächtigungen (Baulasten) sowie Einschätzen von Gefahrenzuständen und Treffen von Sofortentscheidungen
  • Überwachung der Bauausführung, Durchführung von Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände sowie Abhilfeprüfungen bei Widersprüchen
  • eigenständige Durchführung von Beratungen und Verfahrenskonferenzen

Ihr Profil

Erforderlich

  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur oder
  • gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen sowie
  • eine jeweils mindestens dreijährige Berufspraxis in den für die zu besetzende Stelle einschlägigen Fachgebieten wie Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Baugenehmigungsverfahren und Brandschutz
  • als Beamtin oder Beamter: Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste sowie ein Amt der Besoldungsgruppe A11

Vorteilhaft

  • umfassende, praxisgereifte Kenntnisse des Planungs- und Bauordnungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Baunebenrechts und sonstiger Vorschriften wie Bauprüfdienste und technische Richtlinien
  • selbstständiges und strukturiertes Arbeiten, Fähigkeit zur Prioritätensetzung und Verantwortungsübernahme für Ihr Handeln sowie Offenheit für Veränderungsprozesse
  • Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen sowie Teamorientierung
  • ein gutes Urteilsvermögen sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Entwicklung von Lösungswegen für Problemstellungen
  • Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung

Unser Angebot

Ihre Bewerbung

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente über unser Online-Stellenportal (https://stellen.hamburg.de/index.php?ac=jobad&id=39891) :

  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Informationen für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen (http://t.hh.de/3499870)