Studium Soziale Arbeit
Tätigkeitsprofil:
Studienbeginn
- Jeweils zum Wintersemester des Einstellungsjahres (01.09.).
- Die Ausschreibung erfolgt jeweils im Herbst für das kommende Jahr.
Studiendauer
- 6 Semester
- Dualer Aufbau in fachtheoretischen und berufspraktischen Semestern
Studienorte
- Hochschule Neubrandenburg / Fachtheorie
- Kreisverwaltung Uckermark / Berufspraxis
Studienziele
- Erwerb von fachspezifischem Wissen auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie berufspraktischer Erfahrungen
- Verknüpfung von fachtheoretischen und berufspraktischen Studienzeiten zur Anwendung, Vertiefung und Erprobung erworbener Kenntnisse
Studieninhalte
- Grundlagen Soziologie, Pädagogik, Psychologie, Sozialpolitik, allgemeines öffentliches Recht und Sozialrecht
Bachelorarbeit
- Die Bachelor-Thesis umfasst neben der schriftlichen Arbeit auch eine mündliche Verteidigung im Rahmen der mündlichen Abschlussprüfung
Bezahlung
- Das Bruttogehalt für die Dauer des Studium beträgt gegenwärtig 1.475,00 EUR (ab Mai 2026: 1.550,00 EUR).
- Der Studienbeitrag pro Semester ist vom Studierenden zu entrichten und wird unter Nachweis der Bezahlung des Beitrags an die Hochschule Neubrandenburg vom Arbeitgeber erstattet.
- Jahressonderzahlung in Höhe von 90 % des für November vorgesehenen Studienentgelts
BewerbungsverfahrenSiehe gesonderte Informationen
Anforderungsprofil:
Schulische Voraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Persönliche Voraussetzungen
- Interesse an sozialen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen
- Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Verantwortungsbewusstsein und Empathie
- gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- selbstständig und strukturiert
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Die letzten beiden aktuellen Zeugnisse
- Beglaubigtes Abiturzeugnis bzw. beglaubigtes Zeugnis der Fachhochschulreife (ist ggf. nachzureichen)
Auswahlverfahren
- Der Zulassung zum Studium geht ein Personalauswahlverfahren (Online-Eignungstest) voraus. Bei Geeignetheit erfolgt dann ein Vorstellungsgespräch. Die Einstellungskriterien des Landkreises Uckermark berücksichtigen bereits die Zugangsvoraussetzungen der Hochschule Neubrandenburg.
- Haben Sie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert und sind für die Einstellung vorgesehen, erfolgt der Abschluss einer Studienvereinbarung mit Ihnen und dem Landkreis Uckermark.