Stellenangebot Anwärter/-innen (m/w/d) für den Justizwachtmeisterdienst
Tätigkeitsprofil:
Ihre Aufgaben
Gerichte regeln Konflikte – in geschäftlichen Dingen, bei Straftaten oder in Familienstreitigkeiten. Entsprechend hoch ist dort das Konfliktpotenzial. Für die Sicherheit im Gericht sind Justizhauptwachtmeister/-innen verantwortlich. Sie kontrollieren Publikum am Einlass, führen Strafgefangene in den Gerichtssaal und beaufsichtigen sie während der Zeit im Gericht. Wenn ein Streit zwischen Prozessbeteiligten eskaliert, ein Feuer ausbricht oder ein Überfall stattfindet, sorgen sie für die Wiederherstellung der Sicherheit, unter Umständen sogar für die Räumung des Gebäudes.
Sie sind umfassend für die Sicherheit der Menschen im Gericht verantwortlich, unabhängig davon, ob sie dort arbeiten oder an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind. Mitunter sind im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaft auch Verhaftungen vorzunehmen.
Die Ausbildung dauert 6 Monate und besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Abschnitten. Die berufspraktische Ausbildung findet am Amtsgericht Tiergarten statt. Eine Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden. Am Ende wird anhand der erbrachten Leistungen über die Befähigung für den Justizwachtmeisterdienst entschieden.
Wir bieten Ihnen:
- Einen Arbeitsplatz in Berlin
- Beamtenstatus/Sicherheit
- 30 Urlaubstage
- Familienfreundlichkeit
- Work-Life-Balance
- Fortbildungs- und Gesundheitsangebote
Anforderungsprofil:
Ihr Profil
- Deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG) oder
- die eines EU-Mitgliedslandes (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG) oder
- die eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben (i.S.d. § 7 Abs. 1 BeamtStG).
- Berufsbildungsreife (ehemals Hauptschulabschluss) oder einen gleichwertigen Schulabschluss
- Mindestalter: 21 Jahre
- Gesundheitliche Eignung, insbesondere keine erhebliche und/oder vollständige Farbblindheit. Der justizinterne Sporttest muss bestanden sein.
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen).
- Ein Höchstalter für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist aktuell nicht gegeben. Allerdings gilt ein solches für den Fall einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil für Justizwachtmeisteranwärter/-innen (m/w/d).