Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge Allgemeiner Sozialer Dienst (m/w/d)
Im Amt für Jugend und Soziales der Stadt Brandenburg an der Havel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge Allgemeiner Sozialer Dienst (m/w/d)
- in Vollbeschäftigung und befristet im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung –
zu besetzen.
Die Stelle ist mit einem Entgelt nach der Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE bewertet.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber berät und unterstützt Familien und junge Menschen in Konfliktsituationen, hilft bei Erziehungsproblemen und hat die Aufgabe drohende oder akut vorhandene Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden.
Ihnen obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- allgemeine Beratung zu Erziehungsfragen und ggf. Weitervermittlung an Einrichtungen und Institutionen mit dem Ziel, dass Eltern ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen
- Prüfung von kindeswohlgefährdenden Tendenzen auf der Grundlage von Standards
- Einleitung von Maßnahmen, um das Wohl des Kindes zu schützen, unabhängig von laufenden Hilfegewährungen und ggf. Anregung gerichtlicher Maßnahmen gemäß § 1666 BGB
- selbstständige Planung und Entscheidung über geeignete Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen im Sinne des SGB VIII
- Aufstellen eines Hilfeplanes unter Mitwirkung der Betroffenen gem. § 36 SGB VIII
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Rufbereitschaft im Rahmen der Inobhutnahme
Folgende Mindestqualifikation wird von Ihnen erwartet:
- abgeschlossenes Hochschulstudium im sozialen Bereich und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in oder
- abgeschlossene Ausbildung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder
- Abschluss als Diplompädagogin/Diplompädagoge, Erziehungswissenschaftler/-in (Bachelor/Master) oder Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (Bachelor/Master) mit mindestens 1-jähriger nachweislicher hauptberuflicher Erfahrung in Tätigkeiten, in denen Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls und die Einleitung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht zur Gefahrenabwehr zu treffen sind. Dazu zählt die Durchführung bzw. Fallverantwortung bei:
- Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
- der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
- der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)
- der Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§50 SGB VIII)
und
- Führerschein Klasse B
Die Anforderungsvoraussetzungen müssen spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen.
Sie sollten darüber hinaus über folgende Erfahrungen und Kompetenzen verfügen:
- umfassende Kenntnisse zu den Sozialgesetzbüchern und angrenzenden Gesetzen; insbesondere SGB VIII
- hohe Sozialkompetenz und psychische Belastbarkeit
- Urteils- und Entscheidungsfähigkeit sowie ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationskompetenz
- Konflikt-, Toleranz- und Teamfähigkeit
- Flexibilität in der Arbeitszeit
EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen werden vorausgesetzt. Erfahrungen im Bereich der Arbeit mit Familien und die Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke sind wünschenswert.
Wir bieten Ihnen:
- einen krisensicheren unbefristeten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, zusätzlich bezahlt frei am 24.12. und 31.12.
- Zusätzlich eine leistungsorientierte Bezahlung sowie Jahressonderzahlung
- Arbeitgeberzuschuss an einem VBB-Firmenticket oder Deutschlandticket Job
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Fort- und Weiterbildungsangebote
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der beruflichen Abschlusszeugnisse, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnisse) unter Angabe der Kennziffer EA 31/2026 bis spätestens 13.04.2026 ausschließlich elektronisch, bevorzugt über unser Onlinebewerberportal unter www.stadt-brandenburg.de/bewerbungsformular, ein.
Alternativ ist eine Bewerbung per E-Mail an personalverwaltung@stadt-brandenburg.de möglich. Bewerbungen in Papierform oder per Fax können leider nicht berücksichtigt werden.
Gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird auf die allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Brandenburg an der Havel gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 DSGVO sowie auf die ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit von personenbezogenen Bewerber- und Beschäftigtendaten, welche unter www.stadt-brandenburg.de/karriere/datenschutz abrufbar sind, verwiesen.
Bewerber, die ihre Unterlagen per o. g. E-Mail bei der Stadtverwaltung einreichen möchten, werden gebeten, die auf der o.g. Internetseite verfügbare Einwilligungserklärung der Bewerbung beizufügen.
Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung werden unter der Rufnummer 03381/581127 beantwortet. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.
Nähere Informationen zur Stadt Brandenburg an der Havel können der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel entnommen werden.