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Sozialarbeiter (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst

Landkreis Uckermark
location17291 Prenzlau, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Bildung und Soziales

Tätigkeitsprofil:

Ihre Aufgaben:

• Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII),Eingliederungshilfen (§ 35 a SGB VIII) Mutter und Kind (§ 19 SGB VIII) und Hilfenfür Junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

- Bedarfsermittlung von Hilfen zur Erziehung und Fallaufnahme

- Planung und Fortschreibung passender Hilfen

- Prüfung und Koordination ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen

- sozialpädagogische Diagnostik als Grundlage einer gemeinsamenErarbeitung einer Zukunftsvorstellung

- Zusammenarbeit mit den Behörden und Institutionen im Einzelfall

- Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Eltern

- Dokumentation in LogoData und Statistiken

• Beratung und Vermittlung familienunterstützender Hilfen gemäß §§ 13-21 SGB VIII

- Not- und Konfliktberatung für Kinder/Jugendliche (§ 8 SGB VIII)

- Förderung der Erziehung in Familien (§ 16 SGB VIII)

- Beratung bei Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht (§§ 17, 18SGB VIII)

- Betreuung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)

- Stellungnahmen zu Namensänderungen

- Dokumentation in LogoData und StatistikenStellenangebot des Landkreises Uckermark

• Bearbeitung von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und Einleitenentsprechender Maßnahmen (§ 8a und § 42 SGB VIII)

- Fallaufnahme sowie Fallrecherche

- Fallbearbeitung einschließlich Schutz- und Hilfeplan

- gegebenenfalls Inobhutnahme eines Kindes/Jugendlichen

Anforderungsprofil:

Sie bringen mit:

• eine Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d), DiplomSozialpädagoge (FH) (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Abschluss – alternativ stehen Sie maximal sechs Monate vorErreichen einer der genannten Abschlüsse

• umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Ehe- undFamilienrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht

• Kenntnisse im Bereich Gesprächsführung sowie kindliche Entwicklung undKindeswohlgefährdung

• eine selbstständige, umsichtige Arbeitsweise sowie ein sehr gutesKooperationsverhalten und die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren

• Belastbarkeit sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit, aber auch Einfühlungsvermögenund die Fähigkeit zur Teamarbeit sind unabdingbar

• Flexibilität und Lern- bzw. Veränderungsbereitschaft gehören zu Ihren Stärken

• eine problembezogene methodische Beratungskompetenz

• ein sicherer Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln, Verwaltungssoftware undKommunikationssystemen (z. B. E-Mail) sowie die Fähigkeit digitale Tools imArbeitsalltag effizient zu nutzen

• Grundkenntnisse in Informations- und Datensicherheit, Datenschutz (DSGVO)

• eine klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in der deutschenSprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1

• PKW-Führerschein (zwingend erforderlich)

Es muss die Bereitschaft vorliegen, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit fürBereitschaftsdienste zur Verfügung zu stehen.

Wir bieten Ihnen:

• eine, im Rahmen einer Krankheitsvertretung, befristete Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden (eineTeilzeitbeschäftigung wäre in Abhängigkeit dienstlicher Belange grundsätzlichmöglich)

• eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einemdynamischen Team am Arbeitsort Prenzlau

• Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 EGO-SuE zum TVöD

• betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)

• eine leistungsorientierte Bezahlung und eine Jahressonderzahlung mit derOption diese gemäß dem TVöD-VKA teilweise in freie Tage umzuwandeln

• attraktives Fahrrad-Leasing mit Rundum-Schutz (Diebstahl, Schäden,Inspektion, Verschleiß) und einfacher Abwicklung über die Entgeltumwandlunggemäß dem TV-Fahrradleasing

• eine gezielte Einarbeitung in die Arbeitsaufgaben und die Möglichkeit fehlendedigitale Kompetenzen durch Fort- und Weiterbildung zu stärken

• 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (31 Tage ab dem Jahr 2027) sowie dieGewährung freier Tage am 24.12. und 31.12. und jährlich 2 Regenerationstage

Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweitertenFührungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetzin Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.

Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten imZusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt