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Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

Landkreis Wittenberg
location06 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 3 Tagen
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sozialarbeiter Eingliederungshilfe (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) oder im beigefügten Dokument verfügbar.

Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:

1. Beratung der Anspruchsberechtigten sowie Sorgeberechtigten zum Antragsverfahren der Eingliederungshilfe und Entscheidung gemäß §§ 35a, 41 SGB VIII, Antragsbearbeitung und -entscheidung

  • Beratung der Leistungs-, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten gemäß § 10 a SGB VIII,
  • Klärung der sachlichen Zuständigkeit
  • Hilfeplanverfahren, diagnostische Tätigkeit
  • Begleitung der Eingliederungshilfe
  • Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern und Institutionen
  • Qualitätsstandards, Qualitätskontrolle, Qualitätsentwicklungsvereinbarung

2. Kinderschutz, Krisenintervention, Inobhutnahmen

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Erziehungswissenschaftler mit Fachrichtung Sozialpädagogik oder Psychologe (nach Bachelor-/ Master oder Diplom-Studiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss
  • Erwerb eines der genannten Abschlüsse innerhalb eines halben Jahres nach der Bewerbung und Vorliegen des Abschlusses spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
  • Zertifizierung zur Kinderschutzfachkraft bzw. Bereitschaft, diese Weiterbildung zu absolvieren
  • Gesetzeskenntnisse: insbesondere SGB I und SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz, KJHG LSA, Kinderschutzgesetz LSA
  • Teilkenntnisse: SGB X, BGB, FamFG, PsychKG, Datenschutzgesetze
  • Weiterbildungen im Bereich Gesprächsführung, Hilfeplanung
  • Erfahrungen in der Gesprächsführung und im sozialpädagogischen Handeln
  • sehr hohe Belastbarkeit
  • persönliche und eigenverantwortliche Führung von Gesprächen
  • Teamfähigkeit
  • gute PC-Kenntnisse
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B
  • Bereitschaft zur Durchführung von Rufbereitschaften