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Schuldienst in der englischsprachigen Sektion der Europäischen Schule Saarland in den Jahrgangsstufen P1 bis P4

Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
location66 Saarbrücken, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Tagen

Stellenausschreibung der Europäischen Schule Saarland

vom 24. September 2025

An der Europäischen Schule Saarland werden ganzjährig

Lehrkräfte (m/w/d)

zum Einsatz in der englischsprachigen Sektion in den Jahrgangsstufen P1 bis P4 der Europäischen Schule Saarland am Standort Paul-Schmook-Str. 68,

66115 Saarbrücken-Malstatt eingestellt.

  1. Informationen zur Europäischen Schule Saarland

Die Europäische Schule Saarland ist eine öffentliche Schule im gebundenen Ganztag. Sie ist eine internationale Schule, die als anerkannte Europäische Schule den hohen Qualitätsstandards des Systems der Europäischen Schulen folgt. Sie gliedert sich in eine deutschsprachige und eine englischsprachige Sektion. Die Muttersprache Deutsch bzw. Englisch (L1) ist die vorwiegende Unterrichtssprache im Fachunterricht ab der 1. Klasse.

Mit den beiden Sprachsektionen – Deutsch und Englisch – bietet die Europäische Schule Saarland ein multikulturelles und multilinguales Lernumfeld für Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Jahrgang der Primarstufe und bis zum Europäischen Abitur nach 12 Jahren. Das Profil der Anerkannten Europäischen Schule Saarland ist geprägt von Mehrsprachigkeit, mathematisch-naturwissenschaftlicher Bildung, informatischer Bildung, digitaler Schule und Lernen mit digitalen Medien, musisch-kultureller und sportlicher Bildung, inklusiver Bildung, Europabildung und Demokratiebildung sowie Berufsorientierung.

Weitere Informationen finden Sie unter https://europaeische-schule.saarland/ (https://europaeische-schule.saarland/) und auf Instagram @europaeischeschulesaarland

  1. Beschäftigungsart und –umfang der ausgeschriebenen Stelle

Die Einstellung erfolgt, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, im Beamtenverhältnis auf Probe, andernfalls im Arbeitsverhältnis. Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit ist möglich.

Bewerben können sich Lehrkräfte aller Fächer

  1. mit der Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe. Die Besoldung bzw. die Eingruppierung erfolgt i. d. R. nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. nach Entgeltgruppe TV-L E 11.
  2. mit der Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9). Die Besoldung bzw. die Eingruppierung erfolgt i. d. R. nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. nach Entgeltgruppe TV-L E 11.

3. Erforderliche Sprachkenntnisse der Lehrkräfte der englischsprachigen Sektion der europäischen Schule Saarland

Die Bewerberinnen und Bewerber sollten englischsprachige Muttersprachlerinnen oder Muttersprachler sein.

Für den Fall, dass nicht genügend qualifizierte englischsprachige Muttersprachlerinnen oder Muttersprachler zur Verfügung stehen, können auch Nicht-Muttersprachlerinnen oder Nicht-Muttersprachler eingestellt werden. Diese nicht-muttersprachlichen Bewerberinnen und Bewerber müssen Sprachkompetenzen in Englisch auf dem Niveau C2 (nach GER) nachweisen und die Fachterminologie ihres Faches auf dem Niveau C2 (nach GER) beherrschen. Es ist von Vorteil, wenn sie einen Teil ihres Studiums im englischsprachigen Ausland verbracht haben bzw. wenn sie dort Berufserfahrung gesammelt haben.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie die Landessprache Deutsch mindestens auf dem Niveau B2 (nach GER) beherrschen, um eine Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen der deutschsprachigen Sektion und mit den Eltern gewährleisten zu können. In Fällen, in denen nicht genügend englischsprachige Muttersprachlerinnen oder Muttersprachler mit Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 (nach GER) zur Verfügung stehen, müssen die Bewerberinnen und Bewerber Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 (nach GER) nachweisen und darüber hinaus bereit sein, durch berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen ihre Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens auf das Niveau B2 (nach GER) weiter auszubauen. Kenntnisse in einer 2. (und 3.) Fremdsprache wären wünschenswert.

4. Erweitertes Anforderungsprofil von Lehrkräften der Europäischen Schule

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für eine Tätigkeit entlang der Grundprinzipien der Europäischen Schule fachlich-pädagogisch in besonderem Maße geeignet sein und zu einem überdurchschnittlichen pädagogischen und persönlichen Engagement bereit sein, das deutlich über den Unterricht hinausgeht. Sie sollten über Erfahrungen in der englischsprachigen Alphabetisierung von multilingualen Lerngruppen, im inklusiven Unterricht und in der individuellen Förderung nach Arbeitsplänen verfügen. Erfahrungen im jahrgangsübergreifenden Unterricht sind von Vorteil. Sie sollten vertraut sein mit der Organisation des selbstständigen Arbeitens und dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Sie sollten die regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen nachweisen. Sie müssen die Bereitschaft mitbringen, sich weiterhin - auch außerhalb der Unterrichtszeit - fortzubilden. Ein hohes Maß an Organisationsgeschick, an Kommunikations- und Teamfähigkeit, an zeitlicher Flexibilität sowie an Kreativität ist erforderlich.

Erfahrungen im Rahmen einer Tätigkeit an einer Europäischen Schule oder an einer Schule mit internationalem Profil sind von Vorteil. Zusatzqualifikationen für den bilingualen deutsch-englischen-Unterricht oder für Englisch als Fremdsprache ( Teaching English as a second or foreign language , TESOL) oder für Deutsch als Fremdsprache oder für Deutsch als Zweitsprache sind ebenfalls von Vorteil.

5. Sonstige an der Europäischen Schule zugelassenen Lehramtsbefähigungen

In Fällen, in denen in einem Fach oder einer Fächerkombination keine ausgebildeten Lehrkräfte mehr zur Verfügung stehen, können entsprechende Bewerberinnen oder Bewerber mit abgeschlossener1. Staatsprüfung bzw. sonstige Diplom-/Masterinhaberinnen und -inhaber bzw. Bachelorinhaberinnen und –inhaber befristet eingestellt werden.

Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist das Ministerium an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. In diesem Zusammenhang kann die Beratung und Unterstützung der zuständigen Frauenbeauftragten durch Frau Le‘in Claudia Bohr (Dienststelle: Grundschule Merzig-Kreuzberg, E-Mail: fb-gs@schule.saarland (mailto:fb-gs@schule.saarland.de) ) in Anspruch genommen werden.

Bei gleicher Eignung werden Menschen mit einer Schwerbehinderung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Im Falle einer Schwerbehinderung wird außerdem auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Hauptvertrauensleute hingewiesen. Für die ESS ist zuständig die Schwerbehindertenvertretung der Gymnasien, Frau StR’in Dr. Wilhelm-Schaffer (Dienststelle Gymnasium am Krebsberg Neunkirchen, E-Mail: sbv-gym @schule.saarland (mailto:SBV-GYM@schule.saarland.de) ).

Bewerbungen sind jederzeit möglich. Festeinstellungen erfolgen in der Regel zum 1. Februar und 1. August jeden Jahres. Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin 1. Februar ist der 30. September; Bewerbungsfristende für den Einstellungstermin 1. August ist der 28. Februar. Später eingehende Bewerbungen können nur in Ausnahmefällen für die v. g. Einstellungstermine berücksichtigt werden.

Bitte registrieren sie sich auf der Internetplattform Interamt ( www.interamt.de (http://www.interamt.de) ) und bewerben Sie sich ausschließlich online unter der Stellen-ID 1363053. Bitte laden Sie die folgenden Unterlagen als PDF-Datei hoch:

  • Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung oder die entsprechenden Bachelor- und Masterzeugnisse mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen ( Transcripts of Records )
  • ggf. Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung
  • ggf. Nachweise eines anerkannten Zertifizierungsinstituts über Deutschkenntnisse (L2) nach GER
  • ggf. Nachweise eines anerkannten Zertifizierungsinstituts über Englischkenntnisse (L2) nach GER
  • ggf. Nachweise eines anerkannten Zertifizierungsinstituts über weitere Sprachkenntnisse (L3, L4) nach GER
  • ggf. Zeugnis einer Erweiterungsprüfung (weiteres Fach) mit dem zugehörigen Studiennachweis (Transcripts of Records)
  • ggf. kirchliche Unterrichtserlaubnis
  • ggf. Nachweise über eine der nachfolgenden Zusatzausbildungen: Bilingualer Deutsch-Englisch-Unterricht, Jahrgangsgemischter Unterricht, Englisch als Fremdsprache; Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache
  • ggf. für ausländische Hochschulabschlüsse eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung)
  • ggf. Nachweis über die letzte dienstliche Beurteilung / Bewährungsnachweise / Arbeitszeugnisse
  • ggf. Kopien der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • bei Bewerbungen von Lehrkräften im Dienst anderer Bundesländer (Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) die Freigabeerklärung des jeweiligen Dienstherrn.

Eine Bescheinigung zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG zur Vorlage bei einer Behörde erhalten Sie im Falle einer beabsichtigten Einstellung vom Ministerium für Bildung und Kultur. Bitte beantragen Sie mithilfe dieser Bescheinigung das erweiterte Führungszeugnis bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Sie erhalten ebenfalls durch das Ministerium für Bildung und Kultur ein Formular zur Bestätigung des gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erforderlichen Nachweises eines bestehenden Immunschutzes gegen Masernviren bzw. zur Befreiung von der Impfpflicht durch Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin.

Bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die nicht über die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz verfügen, muss die beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels, aus dem die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit hervorgeht, eingereicht werden.

Sie werden gebeten, auf die Übersendung von Originalen, Schnellheftern, Mappen etc. zu verzichten, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.

1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle

Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Ministerin Streichert-Clivot
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@bildung.saarland.de (mailto:poststelle@bildung.saarland.de)

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter

Ministerium für Bildung und Kultur
z.Hd. behördlicher Datenschutzbeauftragter
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bildung.saarland.de (mailto:datenschutzbeauftragter@bildung.saarland.de)

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.

3. Zwecke der Verarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz. 2 GG sowie einer möglichen Einstellung erforderlich.

Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.

4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 DSGVO kommen.

5. Speicherungsdauer
Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.

6. Datenschutzrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.

7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Bei erfolgtem Widerspruch kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.

8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO
Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken

Erreichbarkeiten:
Telefon: + 49 681 94781 0
Telefax: + 49 681 94781 29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de (mailto:poststelle@datenschutz.saarland.de)