Schiedsperson für das Schiedsamt Schöningen sowie dessen Stellvertretung
Die Stadt Schöningen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schiedsperson sowie dessen Stellvertretung.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von der Schiedsperson ehrenamtlich wahrgenommen. Sie wird vom Rat der Stadt Schöningen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt und untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Amtsgerichts Helmstedt.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Exemplarisch gehören zum Tätigkeitsbereich der Schiedsperson: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld oder sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Das Amt der Schiedsperson soll daher von einer Person übernommen werden, die über Schreibgewandtheit, Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung haben.
Alle Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit geschult und laufend weitergebildet. Die Kosten der Fortbildungen werden von der Stadt Schöningen übernommen. Für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Schiedsperson anfallen, zahlt die Stadt Schöningen eine Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schoeningen.de/service-und-aemter/fuer-sie-da/schiedsamt
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 11.05.2026 digital über das Bewerbungsportal (www.schoeningen.de Rathaus online Bewerbungsportal) an die Stadt Schöningen, Fachbereich Verwaltungssteuerung und Service, ein.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersandten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch 32 BDSG).
gez. Schneider