Sachbearbeitung Zoll - Nacherhebung, Erstattung, Erlass im Sachgebiet Abgabenerhebung
Im Sachgebiet B (Abgabenerhebung) des Hauptzollamts Frankfurt am Main werden Sachverhalte des allgemeinen Zoll- und Steuerrechts bearbeitet; aber auch Außenwirtschaftsrecht, Warenursprungs- und Präferenzrecht sowie die Sachbearbeitung auf dem Gebiet der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zählen zu den Aufgaben des Sachgebiets B. Zudem ist dort die zentrale Rechtsbehelfsstelle des Hauptzollamts angesiedelt, bei der die Bearbeitung aller Einsprüche nach der Abgabenordnung gegen Entscheidungen des Hauptzollamts sowie der angegliederten Zollämter im Bereich des Zollrechts, der Verbrauchsteuern, der Luftverkehrsteuer, des Außenwirtschaftsrechts, des Marktordnungsrechts sowie der Verbote und Beschränkung erfolgt.
In diesem Sachgebiet B ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein nach BesGr. A 9g/A 11 bewerteter Dienstposten bzw. nach Entgeltgruppe E 9b TV EntgO Bund bewerteter Arbeitsplatz in der Sachbearbeitung des Arbeitsgebiets B 12: Abfertigungsbezogene Sachbearbeitung, insbesondere Nacherhebung, Erstattung und Erlass von Einfuhrabgaben, zu besetzen.