Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet ZA 22 (Beschwerdemanagement)
Beim Polizeipräsidium Gelsenkirchen ist in der Direktion ZA, ZA 2, ZA 22, zum 15.05.2026 folgende Funktion zu besetzen:
Sachbearbeitung (w/m/d)
Sofern bei mehreren eingegangenen Bewerbungen nicht bereits nach Analyse der maßgeblichen individuellen Daten der Bewerbenden eine Auswahlentscheidung nach Aktenlage möglich ist, ist beabsichtigt, die an die Bewerbenden zu stellenden Anforderungen im Rahmen eines strukturierten Interviews zu prüfen.
Das Polizeipräsidium Gelsenkirchen beabsichtigt den Anteil der Frauen in allen Arbeitsbereichen zu erhöhen und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Es besteht im Rahmen der beamtenrechtlichen Regelungen grundsätzlich die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit einer Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten gemäß § 3 Absatz 2 und 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Von allen Bewerbenden wird die Bereitschaft erwartet, dass sie die Funktion für die Dauer von mindestens 3 Jahren aktiv wahrnehmen.
Ihre Aufgaben
Verantwortliche Bearbeitung des Beschwerdemanagements der Behörde nach den Rahmenvorgaben des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Prüfen der Vorgänge auf straf- und/oder disziplinarrechtliche Relevanz
Fertigen von Stellungnahmen und Berichten
Organisation der örtlichen Fortbildung intern
Organisation der externen Fortbildung in Vertretung
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten des Inneren Dienstes (unter anderem Administration, Personaldatenpflege, Büroarbeiten, Posteingänge/-ausgänge/, Dateneingaben/ Recherche, Aktenhaltung, Terminplanung/-überwachung)
Ihr Profil
Erforderlich
- Beamtin oder Beamter mit der Befähigung für die LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW, der Deutschen Rentenversicherung, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl. § 1 VAP 2.1) oder
- Beamtinnen und Beamte, die die Voraussetzungen gemäß § 1 a VAP 2.1 erfüllen (z. B. Diplom Finanzwirte oder - Rechtspfleger) oder
- Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte oder Beamtinnen und Beamte anderer Bundesländer, die die Voraussetzungen gemäß § 10 LBG NRW, § 53 I LVO NRW erfüllen (Beamte, die die Laufbahnbefähigung vor bzw. nach dem 01.04.2009 erworben haben) oder
- Vergleichbar qualifizierte Tarifbeschäftigte, die das duale Studium an der HSPV (vormals FHöV) abgeschlossen haben und dadurch die Voraussetzung zur Ernennung zur Beamtin/zum Beamten erfüllen
Über uns
as Polizeipräsidium Gelsenkirchen ist eine Kreispolizeibehörde mit ca. 880 Beschäftigten, davon ca. 740 Beamtinnen und Beamte und 140 Regierungsbeschäftigte. Darüber hinaus ist das Polizeipräsidium Gelsenkirchen eine von zehn Einstellungs- und Ausbildungsbehörden des Landes NRW. Die Behörde hat mehrere Liegenschaften im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Hauptliegenschaft mit der Behördenleitung und den Direktionsleitungen befindet sich im nördlichen Stadtteil Buer. Weitere Informationen zu unserer Behörde finden Sie unter: https://gelsenkirchen.polizei.nrw/
Kontakt & Bewerbung
Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an:
Für fachliche Fragen: Herr EPHK Wiebringhaus 0209/365-4250
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren: Frau Leonhardt 0209/365-4215
Jetzt online bewerben: https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=application&jobad_id=3258