Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Sachbearbeitung (w/m/d)
(Kennziffer 24/0285)
für die Einbürgerungen
in der Abteilung Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen im Fachbereich Bürgerdienste.
Wer aus der Welt nach Herne kommt, muss sich mit der Abteilung Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen des Fachbereichs Bürgerdienste in Verbindung setzen.
Hier erhält man - wenn die Voraussetzungen vorliegen - Aufenthaltserlaubnisse oder Niederlassungserlaubnisse.
Aber auch für negative Maßnahmen wie Ausweisungsverfügungen und Abschiebungen ist diese Behörde zuständig.
Weiter werden hier Anträge auf Einbürgerung entgegengenommen und bearbeitet.
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Beschäftigungs- / Beamtenverhältnis in Vollzeit (39 / 41 Wochenstunden
- eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 9C TVöD-V VKA / Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW
- eine Jahressonderzahlung und einen leistungsbezogenen Entgeltbestandteil
- eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) und das zusätzliche Angebot der „Extra-Rente“
- vielfältige Rabatte für Mitarbeitende
- ein vergünstigtes DeutschlandTicket Job für den ÖPNV
- Fahrradleasing mit Versicherungs- und Wartungspaket sowie die Möglichkeit einer zinslosen Gehaltsvorauszahlung zur Finanzierung eines Fahrrades
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit umfangreichem Programm
- eine hohe Arbeitsplatzgarantie und Planbarkeit einer sicheren beruflichen Zukunft
- eine gute Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Gleitzeitmodells der Stadt Herne
- ein gutes Angebot an persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und eine umfassende Einarbeitung
- die grundsätzliche Möglichkeit von Homeoffice bzw. der mobilen Arbeit
- eine vielseitige, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Arbeitsumfeld
- teamübergreifende Zusammenarbeit
- moderate Fallbelastung durch prozessgestützte Personalbemessung
Die wesentlichen Aufgaben:
- Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung gem. §§ 8, 9, 10 StAG Entgegennahme und Prüfung von Erklärungen gem. § 5 StAG
- Prüfung bzw. Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne von §§ 3, 30 StAG
- Prüfung des Verlusts bzw. Fortbestandes der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 StAG
- Prüfung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nach Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit u.a. Tatbeständen
- Entgegennahme von Anträgen auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit (§ 18 StAG)
- Entgegennahme von Verzichtserklärungen (§ 26 StAG)
- Rücknahme von Einbürgerungen nach § 48 VwVfG NRW
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsurkunden bei Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag (§ 30 III StAG)
- Ausstellung von Bescheinigungen über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag (§ 30 III StAG)
- Feststellung von personenbezogenen Daten und Staatsangehörigkeit in sonstigen Fällen
- Führen der Statistik (§ 36 StAG mit dem LDS)
- Datenübermittlung zum Staatsangehörigkeitsregister beim BVA
- Einbürgerungsberatungen
- Prüfung der wirksamen Abgabe von Loyalitätserklärungen
Diese Voraussetzungen müssen Bewerber*innen erfüllen:
- eine Verwaltungsausbildung mit einem erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für den allgemeinen Verwaltungsdienst
Wünschenswert
Hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben sollen folgende Kompetenzprofile besonders ausgeprägt sein:
Soziale SensibilitätFachlich-methodische KompetenzDiversity KompetenzKonfliktfähigkeit
Grundlage unserer Erwartungen ist das Kompetenzmodell der Stadt Herne, das Sie unter www.herne.de/kompetenzmodell
Die Besetzung der Vollzeitstellen ist grundsätzlich in TeilzeitformJob-Sharing
Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und die Vielfalt der Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft. Für ihr beispielhaftes Handeln wurde die Stadtverwaltung Herne 2025 zum dritten Mal in Folge mit dem Prädikat „Total E-Quality
Die Stadt Herne nimmt Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen oder sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexuellen Identität gerne entgegen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind willkommen.
Werden auch Sie Teil des Teams und prägen zusammen mit rund 3.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Herne.
Bewerben Sie sich ganz einfach online auf unserer Homepage unter www.herne.de/Rathaus/Stellen-und-Ausbildung/11.10.2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
__________________________________________________________________________
Kontakt:
Als Ansprechperson steht Ihnen für inhaltliche Fragen aus dem Fachbereich Bürgerdienste Herr Hinz02323/16-4556
Für verfahrenstechnische Fragen wenden Sie sich an Frau Ringleben02323/16-2352
Weitere Informationen zur Stadt Herne finden Sie im Internet unter www.herne.de.