Search

Sachbearbeitung Übernahme/Erlass KITA-Gebühren (m/w/d)

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Verwaltung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.

Öffentliche Stellenausschreibung

Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie schnellstmöglich die Stelle

Sachbearbeitung Übernahme/Erlass KITA-Gebühren (m/w/d)

befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit in Köthen (Anhalt).

Aufgabenschwerpunkte

  • Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der eingereichten Anträge gemäß § 85 und 86 ff. SGB VIII i. V. m. § 90 Abs. 4 SGB VIII (Erst- und Folgeanträge) einschließlich der Prüfung des Rechtsanspruches gemäß § 3 KiFöG
  • Sichtung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Anforderung fehlender Unterlagen bis zur Versagung der Leistung wegen fehlender Mitwirkung (§§ 60 Abs. 1 Nr.1 SGB I; 66 Abs. 1, 3 SGB I; 67 SGB I und 97a Abs. 1, 3 bis 5 SGB VIII)
    • Führung von Beratungsgesprächen
  • Prüfung Vorrang anderer Leistungsträger gemäß § 10 Abs. 3 SGB VIII, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X
  • Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 90 Abs. 3, 4 SGB VIII
    • Ermittlung der familiären Verhältnisse unter Beachtung des § 90 Abs. 2 SGB VIII
    • Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens gemäß § 82 SGB XII/VO zu §82SGB XII
    • Bereinigung des Einkommens § 82 Abs. 2 SGB XII
    • Ermittlung der Einkommensgrenze § 85 Abs. 2 SGB XII
    • Prüfung und Entscheidung über den Einkommenseinsatz §§ 87, 88 SGB XII (Unterhaltsverpflichtungen, besondere Belastungen usw.)
    • Feststellung der zumutbaren Belastung
    • Prüfung der Höhe des zu leistenden Kostenbeitrages nach den jeweils geltenden Satzungen der Gemeinden
    • Bescheiderteilung und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs im Aufgabenbereich unter Beachtung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften
  • Prüfung von Veränderungsmeldungen z. B. Veränderungen in den Einkommens- und Familienverhältnissen, Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Anspruch auf 8 Stunden oder 10 Stunden Betreuung usw.
    • Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Punkt 4
    • Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen gegen Antragsteller/Träger einschließlich der notwendigen Bescheiderteilung nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften (Anhörung § 24 SGB X, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung §§44ff.SGBX)
  • Erfassung und buchungsmäßige Bearbeitung aller Leistungen im Arbeitsgebiet im Prosoz14plus
    • monatliche Abrechnung der durch den Landkreis übernommenen Kostenbeiträge an die Träger der Kindereinrichtungen
    • Kooperative Zusammenarbeit mit den Trägern der Kita, Agentur für Arbeit, Leistungsträgern der SGB II-Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Erfassung von statistischem Zahlenmaterial für den zugewiesenen Arbeitsbereich
    • Zusammenarbeit mit dem Haushaltssachbearbeiter zwecks Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen im zugewiesenen Aufgabenbereich (Bearbeitung von Stundungsanträgen, Niederschlagungen und Erlass von Forderungen)
    • Zuarbeiten zur Haushaltsplanung

Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter, Herr Grimm, unter der Telefonnummer 03496/ 60-1600 gern zur Verfügung.

Anforderungsprofil

  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder Abschluss des Beschäftigungslehrgangs B I oder
  • abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/-r; Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen; Rechtsanwaltsfachangestellte/r; Justizfachangestellte/r oder Notarfachangestellte/r oder
  • abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre fundierte Berufserfahrung in einer für das Aufgabenprofil relevanten Tätigkeit

wünschenswert:

  • Befähigung zum eigenständigen Arbeiten und zur Teamfähigkeit
  • Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Flexibilität
  • Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW

Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe9aTVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bewertet.

Wir bieten Ihnen

  • eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • flexible Arbeitszeitregelung
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
  • eine umfassende Einarbeitung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.

Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 11.10.2026 über unser Bewerberportal.

Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html (https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html) oder senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de (mailto:stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de) .

Hinweis:

Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

G r a b n e r

Landrat