Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel sucht für den
Fachbereich 3 – Soziales, Bildung, Personenstandswesen –
zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden unbefristet
eine*nSachbearbeiter*in (w/m/d)
für den Bereich Standesamt und Friedhofswesen.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Prüfung der Voraussetzungen und Durchführung von Eheschließungen, die auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten (insbesondere an Samstagen) stattfinden
- Beurkundung von Eheschließungen, Geburten, Sterbefällen, Namenserklärungen sowie Nachbeurkundungen
- Führung und Fortschreibung der Personenstandsregister
- Erledigung aller sonstigen Aufgaben im Personenstandswesen
- Sachbearbeitung im Friedhofswesen, wie Erteilung von Bestattungsgenehmigungen, Terminkoordination der Beisetzungen, Abrechnungen, Mitwirkung bei der Gestaltung der Friedhofssatzungen
Idealerweise bringen Sie folgendes mit:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r bzw. Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst
- Die Befähigung zum Vollstandesbeamten sowie Berufserfahrung in den genannten Aufgabengebieten
- Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit
- Sicheres und freundliches Auftreten
- Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit
- Engagement und Zuverlässigkeit
Wir bieten Ihnen:
- Eine leistungsgerechte Vergütung bis Entgeltgruppe 9a TVöD, entsprechend Ihrer persönlichen Voraussetzungen
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten und kollegialen Team
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Leasingangebote im Bereich E-Mobilität (Jobrad)
- Betriebliche Krankenversicherung und Zusatzversorgung
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 12.03.2026 unter Angabe Ihres möglichen Eintrittstermins, bevorzugt per Mail an glos@vgvunkel.de (mailto:glos@vgvunkel.de) oder Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Frau Glos, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 180626.
Gleichgestellte und schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Bewerbungsunterlegen im Fall einer Absage nicht zurückgesandt werden.