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Sachbearbeitung Standesamt

Verwaltung

Bei der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde

für die

Sachbearbeitung im Standesamt

zu besetzen.

Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30,00 Stunden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Arbeitsbereiche:

  • alle anfallenden Arbeiten eines Standesamtes, im Wesentlichen:
    • Beurkundungen des Personenstandes, Durchführung von Eheschließungen, Aufnahme von Namensänderungen etc.

Wir erwarten:

  • Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte:r oder Angestelltenprüfung I, Fachrichtung Kommunalverwaltung alternativ: abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Teamfähigkeit, aber auch Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
  • Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Diskretion
  • Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) mit der Bereitschaft den eigenen PKW gegen Fahrtkostenerstattung einzusetzen
  • Bereitschaft, samstags zu arbeiten
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer Rufbereitschaft

Wir bieten Ihnen:

  • einen interessanten und vielfältigen Arbeitsplatz mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag
  • fachliche und persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • ein erfahrenes Team mit guter Einarbeitung
  • die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst mit leistungsorientiertem Entgeltund den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen mit betrieblicher Zusatzversorgung undist je nach persönlicher Qualifikation bis Entgeltgruppe 9a möglich.

Die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 16.10.2026 an:

Gemeinde Nachrodt-WiblingwerdeHagener Straße 7658769 Nachrodt-Wiblingwerde

oder per Mail an post@nachrodt-wiblingwerde.de

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) sind erwünscht.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Eisenreich unter der Telefon-Nr. 02352/ 9383-12 zur Verfügung.

Originalunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesendet, es sei denn, Sie legen einen frankierten Rückumschlag bei.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.