Sachbearbeitung (m/w/d) im Dezernat 34 Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen
Öffentliche Stellenausschreibung
für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein
und externe Bewerberinnen und Bewerber
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle als
Sachbearbeitung(m/w/d) im Dezernat 34
„Zentrale aufenthaltsrechtliche Bearbeitung straffälliger Ausländer*innen“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoer…) ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Ihre Aufgaben
- Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen zur Herstellung der Ausreisepflicht
- Erstellung von Ordnungsverfügungen und Bescheiden zur Förderung der Aufenthaltsbeendigung
- Beantragung von Freiheitsentziehungen und Begleitung der Verfahren bis zur Rückführung
- verantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den kommunalen Zuwanderungsbehörden
- Vorträge und Fortbildungen für Kooperationspartner durchführen
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen „Allgemeine Dienste“ durch einabgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. Bachelor of Arts Public Administration) oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, PublicAdministration, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften oder
- Abschluss QualifizierungslehrgangII bzw. diebegonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
- Fachkenntnisse im Aufenthalts-, Asylrecht und Verwaltungsrecht
- Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der sich ständig verändernden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Praxis
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
- Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dasseine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur fürnach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wären wünschenswert:
- schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
- Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
- ausgeprägte interkulturelle Sensibilität
- Interesse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig-Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung)
- Kenntnisse der englischen Sprache; weitere fremdsprachliche Kenntnisse sind vorteilhaft
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-Lbzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
- flexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
- Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
- reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
- Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Bei in der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der Anabin-Datenbank (https://anabin.kmk.org/anabin.html) der KMK (https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html) . Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
17. April 2026
an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort LZF 343, Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Wir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/datenschu…) .
Für beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen (michelle.clasen@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-181) gerne zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Nadine Schier (nadine.schier@lfa.landsh.deoder Tel.: 04393 96710-229).