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Sachbearbeitung (m/w/d) Einsatzbegleitender Service

Polizeidirektion Hannover
locationHannover, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Verwaltung
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Ihre Aufgaben

Der Arbeitsplatz umfasst u. a. folgende Aufgabenfelder:

  • Durchführung von Abfragen, Recherchen, Auskunftserteilungen, Speicherungen und Dokumentationen in diversen polizeilichen und behördlichen Auskunftssystemen und Datenbanken
  • Speicherung und Löschung von Personen- und Sachfahndungen, für Sofortvorgänge im Rahmen der Eilzuständigkeit
  • Weitergabe der Abfrageergebnisse zur unmittelbaren Einsatzunterstützung unter Nutzung unterschiedlicher Kommunikationsmittel (insbesondere IT-gestützt) an die eingesetzten Kräfte sowie die Dokumentation im Einsatzleitsystem, teils in Echtzeit
  • Abwicklung der behördlichen Telefonvermittlung

Die Aneignung fehlender Kenntnisse erfordert die Teilnahme an Fortbildungen auch außerhalb des Dienstortes.

Anforderungsprofil:

Bewerben Sie sich, wenn Sie über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren verfügen.

Erwartet wird ebenfalls:

  • Bereitschaft zumWechselschichtdienst auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Umgang mit weiteren EDV-Systemen zusätzlich zu Microsoft Office Anwendungen
  • Bereitschaft sich in verschiedene Datenverarbeitungssysteme sowie die Organisationsstruktur der Polizeidirektion Hannover einzuarbeiten
  • hohes Maß an Engagement, Stressstabilität, psychische Belastbarkeit, gute Kommunikationsfähigkeiten, Flexibilität und Teamfähigkeit

Wünschenswert wären:

  • Erfahrung im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK), insbes. im Bereich des Sprechfunkverkehrs
  • Erfahrung im Umgang mit Datenabfragen in IT-Systemen
  • Grundlegende Englischkenntnisse

Für die ausgeschriebene Tätigkeit ist die Zulassung für eine Aufgabenwahrnehmung in einer sicherheitsempfindlichen Stelle (Leitstellentätigkeit) im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes Voraussetzung. Es ist daher erforderlich, dass vor einer Arbeitsplatzübertragung das Einverständnis zur Einwilligung in die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) des Bediensteten und die Einwilligung des Ehegatten/Ehegattin oder Lebenspartners/Lebenspartnerin, zur Angabe seiner/ihrer Daten, erklärt wird.