Sachbearbeitung für Rechnungsangelegenheiten
Sie haben eine Leidenschaft für Zahlen, Daten und Fakten?
Dann sind Sie hier richtig!
Der Landkreis Goslar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Bildung, Kultur und Sport eine/n
Sachbearbeiter*in für Rechnungsangelegenheiten
- Entgeltgruppe 6 TVöD –
(w/m/d)
im Rahmen einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung (27,3 Wochenstunden).
Folgende Aufgabenschwerpunkte sind mit der Tätigkeit verbunden:
- Kontierung und Verbuchung von Rechnungen, Sicherheitseinbehalten sowie Zahlungseingängen im Bereich Gebäudemanagement.
- Klärung von Abgrenzungsfragen zwischen investiven und konsumtiven Buchungsvorfällen.
- Fertigung von Schlusszahlungserklärungen gemäß VOB/VOL.
- Erstellung von bedarfsgerechten Auflistungen / Auswertungen.
- Durchführung der internen Leistungsverrechnung des Fachbereichs Bildung und Kultur.
Das bringen Sie mit
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“ bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang I.
- Bewerben kann sich auch, wer eine Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/-mann, Industriekauffrau/-mann oder Kauffrau/-mann für Büromanagement abgeschlossen hat.
- Besonders schätzen wir:
- Digitale Kompetenz,
- Veränderungsbereitschaft, Flexibilität und Kreativität,
- Organisation, Planung und Umsicht,
- Arbeitsgüte und Arbeitssorgfalt,
- Kooperation und Teamfähigkeit.
Wir bieten
- Eigenverantwortliches Arbeiten.
- Abwechslungsreiche Aufgaben mit großem Gestaltungsspielraum.
- Möglichkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung durch Tätigkeit in unterschiedlichen Aufgaben-bereichen und Qualifizierungsangebote.
- Gutes Betriebsklima.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement.
- Flexible Arbeitszeiten.
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Darauf sind wir stolz
Der Landkreis Goslar ist zertifizierter Arbeitgeber („audit berufundfamilie“) und bietet deshalb familiengerechte Arbeitsbedingungen und unterstützt aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Beispiel durch eine Kinderbetreuungsmöglichkeit (für Kinder von 1-3 Jahren) und flexible Arbeitszeiten.
Schwerbehinderte oder denen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.
Der Landkreis Goslar strebt ebenso in allen Bereichen und Positionen den Abbau der Unterrepräsentanz im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes an. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht.
Bewerbungen von Menschen aller Nationen mit guten Deutschkenntnissen, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich willkommen Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Der Landkreis Goslar ist zertifizierter Arbeitgeber (audit berufundfamilie) und bietet deshalb familiengerechte Arbeitsbedingungen und unterstützt aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie z. B. durch eine betriebseigene Kinderbetreuung (0-3 Jahre), Teilzeitmodelle sowie flexible Arbeitszeiten.
Auskünfte
zu inhaltlichen Fragen erteilt Ihnen gern
Herr Michael Conzen
Telefon 05321 76 400
E-Mail michael.conzen @landkreis-goslar.de (mailto:Christian.Friedrich@landkreis-goslar.de)
und zum Auswahlverfahren
Frau Christina Achenbach
Telefon 05321 76 118
E-Mail Christina.Achenbach@landkreis-goslar.de (mailto:Christina.Achenbach@landkreis-goslar.de) .
Bitte nutzen Sie ausschließlich das Online-Bewerbungsportal www.interamt.de (http://www.interamt.de/) und stellen Sie Ihre Bewerbung mit Nachweisen der geforderten Qualifikation sowie über die geforderten Kenntnisse und Erfahrungen (Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen, etc.) bis zum 18.04.2026 unter der Stellenangebots-ID 1427447 ein.
Sehen Sie bitte von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail ab. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.