Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt (m/w/d)
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt tatkräftige Unterstützung im Bereich
Sachbearbeitung Einwohnermeldewesen (m/w/d)
unbefristet I 39 Stunden/Woche Entgeltgruppe 6 TVöD
IHRE AUFGABENGEBIETE
- Bearbeitung von Ausweis- und Passangelegenheiten
- Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen
- Ausstellung von Meldebestätigungen und sonstigen Bescheinigungen aus dem Melderegister
- Bearbeitung von Anträgen aus dem Bundeszentralregister
- Auskünfte und Mitteilungen aus dem Melderegister
- Mitarbeit bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen
UNSER ANFORDERUNGSPROFIL
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. einen erfolgreich absolvierten Angestellten-lehrgang I oder eine förderliche kaufmännische Ausbildung
Idealerweise erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Umfassende Kenntnisse im Bereich des Melderechts
- Diskretion im Umgang mit sensiblen Daten
- Strukturierte, selbstorganisierende Arbeitsweise und hohe Einsatzbereitschaft
WIR BIETEN
- eigenverantwortliches Arbeiten
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub, ab dem 01.01.2027 31 Tage Urlaub (zusätzlich arbeitsfreie Tage: 24.12. und 31.12.)
- gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und teambildende Maßnahmen
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
- Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
- Möglichkeit einer Nebentätigkeit
IHRE BEWERBUNG
Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.10.2026 mit dem Vermerk „Stellenausschreibung Einwohnermeldewesen " an:
Stadt Grevesmühlen
Haupt- und Ordnungsamt/ Personal
Frau Eggert persönlich
Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen
oder per E-Mail unter personal@grevesmuehlen.de (mailto:personal@grevesmuehlen.de) .
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können leider nicht erstattet werden.
Stadt Grevesmühlen, den 07.10.2026