Sachbearbeitung Außendienst im Ordnungsamt (m/w/d)
Stellenausschreibung
Im Amt Märkische Schweiz ist ab sofort die Stelle der
Sachbearbeitung „Außendienst im Ordnungsamt (m/w/d)“
zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis ist vorerst befristet für ein Jahr mit der Option auf Entfristung. Hierbei handelt es sich um eine Position, für die eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden (ca. 77 % einer Vollbeschäftigung) vorgesehen ist.
Die Arbeit in der Amtsverwaltung ist vielseitig und nah. Wir sind ein zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Ihnen Perspektive und Sicherheit bietet. Gemeinsam setzen wir uns täglich für unsere über 10.900 Bürgerinnen und Bürger ein.
Werden Sie Teil eines zuverlässigen und motivierten Teams, um unser Amt zukunftssicher und lebenswert zu gestalten.
Gründe für das Amt Märkische Schweiz als Arbeitgeber:
- Individuelle Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
- Aus- und Weiterbildungsangebote sowie individuelle Personalentwicklung
- familiäre Atmosphäre, flache Hierarchie und wertschätzende Arbeitskultur
- aktive Förderung der Gleichstellung aller Mitarbeitenden
- 30 Tage Urlaub, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersversorge gemäß Tarifvertrag
- Unterstützung bei Fragen in der Wohnungssuche, Kinderbetreuung und weiteren persönlichen Belangen
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 5 TVöD/VKA bewertet. Das Gehalt bemisst sich nach dem geltenden Tarifvertrag unter anderem anhand der beruflichen Vorerfahrung und beträgt bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche zwischen ca. 30.800,00 € und bis ca. 35.300,00 € jährlich brutto.
Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:
- Kontrolle des ruhenden Verkehrs im gesamten Amtsbereich
- Präsenzkontrollen bei genehmigten Veranstaltungen und Festen
- Durchsetzung und Kontrolle von Verstößen gegen das Ortsrecht sowie bestimmter landesrechtlicher Vorschriften (z. B. Hundehalterverordnung Bbg., Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Buckow, Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bezirk des Amtes Märkische Schweiz)
- Außenkontrollen für andere Fachbereiche sowie Feststellung von relevanten Auffälligkeiten im Straßenbild sowie Klärung von Sachverhalten vor Ort
- Sichtkontrollen auf den kommunalen Spielplätzen (visuelle Kontrolle)
- Bei Bedarf Unterstützung bei Kurierdiensten, Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst und Vertretung des hauptamtlichen Gerätewarts FFW
Welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung
- anwendungsbereite Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts
- praktische und theoretische Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht
- Führerschein Klasse B
Weiterhin wünschenswerte Anforderungen sind:
- gute EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen
- eigenverantwortliches und zuverlässiges Arbeiten
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Bürgerfreundlichkeit
- Flexibilität bezüglich Arbeitszeiten (auch Abendtermine) und Arbeitsanfall
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind bei gleicher Eignung und Befähigung erwünscht. Zur Geltendmachung der Rechte für Menschen mit Behinderungen bzw. ihnen gleichgestellte Menschen ist mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweis der Fahrerlaubnis sowie gegebenenfalls Referenzen) richten Sie bitte bis zum 05.04.2026 an das
Amt Märkische Schweiz
Fachbereich I - Personal
Hauptstraße 1
15377 Buckow (Märkische Schweiz)
Bewerbungen (PDF-Format) sind auch per E-Mail möglich unter personal@amtms.de (mailto:personal@amtms.de)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Märkische Schweiz nicht erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens. Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1 Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Marcel Kerlikofsky
Amtsdirektor
Amt Märkische Schweiz