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Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Umweltamt/Wasser (m, w, d)

Landkreis Zwickau
location08 Werdau, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Verwaltung

Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau

eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter Umweltamt/Wasser (w, m, d)

unter der Kennziffer 63/2026/DIII

im : Umweltamt

in : Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich – mit mindestens 32 Wochenstunden

Stellenbewertung : Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA

Beschäftigungsdauer : befristet für die Dauer von zwei Jahren, mit der Option auf Verlängerung

Beschäftigungsbeginn : zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Durchführung von einfachen wasserrechtlichen Verfahren zum Vollzug des WHG und des SächsWG - Erlaubnisverfahren, Bewilligungen, Genehmigungen und sonstige Entscheidungen unter Einbeziehung anderer Rechtsgebiete. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des gehobenen Dienstes. Dazu gehört:
    • Bewertung der Sachverhalte, Klärung der Genehmigungstatbestände und der Genehmigungsfähigkeit
    • Prüfung der Betroffenheit anderer Rechtsbereiche im Landratsamt, bspw. Einbeziehung Naturschutzrecht, Abfall-/Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Bauordnungsrecht oder Bauplanungsrecht
    • Prüfung der Betroffenheit anderer externer Rechtsbereiche, bspw. Einbeziehung Bergamt, Landesdirektion Sachsen u. a.
    • Berücksichtigung von Anforderungen aus wasserrechtlichen Schutzgebietsvorschriften
    • einzelfallbezogene Prüfung, Bewertung, Abwägung und Entscheidung nach sachgebietsinternen Vorgaben
    • Kontrolle von Nebenbestimmungen, Einleiten von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung
  • Des Weiteren gehört die Wahrnehmung der Gewässeraufsichtzu Ihrem Aufgabengebiet, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des gehobenen Dienstes:
    • Prüfung der Beschaffenheit des Grundwassers, des Oberflächenwassers und des Zustandes wasserwirtschaftlicher Anlagen, Überwachung der Nutzungen
    • Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Gewässerqualität
    • Unterstützung bei der Durchführung und Auswertung von Gewässerschauen, Anhörung der Bürger
    • Berücksichtigung von Anforderungen aus wasserrechtlichen Schutzgebietsvorschriften
    • Ortsbesichtigungen im Rahmen von Beschwerden
    • Klärung der Sachverhalte, Anordnung von Maßnahmen zurWiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes
  • Zum Tätigkeitsbereich gehört darüber hinaus die Mitarbeit bei der Prüfung, Bewertung, Abwägung und Vorbereitung von Entscheidungen wasserwirtschaftlicher Sachverhalte bei anderen Verfahren und Planungen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des gehobenen Dienstes
  • Weiterhin sind Sie verantwortlich für die Fertigung von koordinierten Stellungnahmen des Umweltamtes im Bauverfahren, Bauleitplanverfahren, Bergrechtsverfahren, Planfeststellungsverfahren Straßenbau und zu sonstigen Vorhaben der Infrastrukturentwicklung. Im Einzelnen bedeutet dies:
    • die Koordinierung, Kontrolle und Verwaltung der Antragsbearbeitung
    • die Prüfung und Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bzw. für Bauanträge unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen der Sachgebiete

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG mit rechtlichen Ausbildungsinhalten, wünschenswert mit Verwaltungserfahrungen
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1) sowie eine gute Ausdrucksweise
  • Engagement, Belastbarkeit sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
  • die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Befristung erfolgt bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Demnach können Bewerber, die bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden haben, für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Ausbildungszeiten sowie Zeiten im Beamtenverhältnis auf Widerruf beim Landkreis Zwickau sind hiervon ausgenommen. Bei Bewerbern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos gewesen sind, erfolgt die Befristung nach § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hierbei ist es unschädlich, wenn der Bewerber bereits in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau gestanden hat.

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq (http://www.landkreis-zwickau.de/bewerber-faq) .

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 31.März 2026

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab (http://www.kmk.org/zab) . Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: Datenschutz (landkreis-zwickau.de) (https://www.landkreis-zwickau.de/datenschutz)