Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich "Registratur/Bauüberwachung"
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Bereich der Registratur/Bauüberwachung
in Teil-/Vollzeit, unbefristet
IHRE AUFGABEN:
- Aufgaben in der Servicestelle Bauen wahrnehmen
- Auskünfte im Bereich Baulasten erteilen
- Allgemeine Registratur- und Verwaltungsaufgaben
- Verwaltungsaufgaben im Bereich Bauüberwachung (vereinfachte Verfahren) bearbeiten
IHR PROFIL:
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder abgeschlossener Verwaltungslehrgang I bzw. abgeschlossene Ausbildung zur Bürokauffrau/zum Bürokaufmann oder ein vergleichbarer Abschluss oder gleichwertige berufliche Erfahrung in einer Bürotätigkeit
- Selbstsicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Fähigkeit und Bereitschaft zu teamorientiertem Arbeiten
- Sorgfältige Arbeitsweise und Belastbarkeit
UNSER ANGEBOT:
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil- oder Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 6 TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Ein interessanter und vielseitiger Arbeitsplatz in einem engagierten Team
- Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
- Option auf Homeoffice
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 18.06.2026 unter Offene Stellen – Karriereportal Kreis Ahrweiler (https://das-neue-ahrtal.de/offene-stellen/)
Kontakt:
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Denis Radermacher
Leiter der Abteilung 3.4 - Bauen
Tel.: 02641/975-450
E-Mail: Denis.Radermacher@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.