Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter (w/m/d) für die administrative Kontrolle, UKRat-2026-013
Verwaltung
Tätigkeitsprofil:
Das Administrative Kontrollorgan ist für die Verlaufskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes verantwortlich. Für die Aufgabenwahrnehmung ist ein besonderes Verständnis technischer Sachverhalte erforderlich.
- Mitwirkung bei der Durchführung von Rechtskontrollen einschließlich der dazu erforderlichen Prüfungen beim Bundesnachrichtendienst
- Vor- und Nachbereitung von Prüfungen
- Dokumentation einschlägiger Strukturen, Prozesse und Systeme beim Bundesnachrichtendienst
- Mitwirkung bei der Koordinierung, Aufbereitung, Durchführung und Nachbereitung bilateraler Fachaustauschformate mit internen und externen Stellen
- Erarbeitung von Informations- und Bewertungsvorlagen an die Hausleitung
Anforderungsprofil:
- ein mit mindestens guter Note erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium oder gleichwertiger Hochschulabschluss aus den Fächergruppen Recht- und Verwaltungswissenschaften oder aus der Politikwissenschaft
- mehrjährige Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre), vorzugsweise in einem technischen Bereich
- ein Verständnis für Prozessstrukturen und -abläufe
- ein Interesse an aktuellen weltpolitischen Entwicklungen, Zusammenhängen und internationalen Bedrohungslagen (u. a. Sicherheitslage, Cybersicherheit, Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Proliferation) sowie den damit verbundenen Fragestellungen
- ein Verständnis für datenschutzrechtliche Fragestellungen
- gute englische Sprachkenntnisse
- sehr gutes Ausdrucksvermögen und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte kurz und prägnant zusammenzufassen und zu bewerten
- sehr gute Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungsfähigkeit und sicheres Auftreten,
- eine ausgeprägte Teamfähigkeit, Sozialkompetenz, Verschwiegenheit und hohes Verantwortungsbewusstsein
- eine hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Eigeninitiative
- die Bereitschaft zur Wahrnehmung von gelegentlichen Inlandsdienstreisen
- Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) müssen weiterhin die Bereitschaft mitbringen, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes mitzuwirken
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (w/m/d) des Unabhängigen Kontrollrates müssen gemäß § 53 BND-Gesetz deutsche Staatsangehörige sein
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