Sachbearbeiter/in Ordnungsamt/Gefahrenabwehr (w/m/d)
Stellenausschreibung
Die Stadt Barby schreibt eine befristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Wochenstunden (Elternzeitvertretung bis 31.05.2027)
als
Sachbearbeiter/in Ordnungsamt/Gefahrenabwehr (w/m/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
aus.
Die Vergütung erfolgt in der EG 6 TVöD - VKA
Wir bieten Ihnen:
- abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeiten in einem engagierten Team
- Jahressonderzahlung
- Altersversorgung entsprechend der tariflichen Regelungen
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- vielseitige Fortbildungsmöglichkeiten
Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Ausbildung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r) oder gleichwertig
- Praxiserfahrungen im Bereich Ordnung und Sicherheit wünschenswert
- Grundwissen in der Anwendung des Programms OWIGWARE für den ruhenden Verkehr und allg. OWI wünschenswert
- sicherer Umgang mit MS-Office Standardanwendungen
- Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
- Fahrerlaubnis Kl. B (Kopie des Führerscheins)
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Kontrolle ruhender Verkehr
- Unterstützung im Vollzugsdienst
- Vertretung innerhalb des Ordnungsamtes
- Rechnungs- / Haushaltssachbearbeitung im Zuständigkeitsbereich Ordnungsamt und Brandschutz
- Ansprechpartner und Kontaktperson für Bürgerinnen und Bürger
Hinweis:
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt. In diesem Fall ist ein Beifügen des entsprechenden Nachweises in den Bewerbungsunterlagen erforderlich.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen, die mindestens aus dem Bewerbungsschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf, Zeugnisabschriften/Ausbildungsabschlüsse, Führungszeugnis und einer Führerscheinkopie bestehen sollen, sind schriftlich oder gern auch per E-Mail an: bewerbung@stadt-barby.de bis spätestens zum 27.03.2026 mit dem Vermerk „ Sachbearbeiter Ordnungsamt “
zu richten an
Stadt Barby
Bürgermeister
Marktplatz 14
39249 Barby
Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen sind einschließlich eines ausreichend frankierten Rückumschlages zu versenden. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Die Stadt Barby erstattet keine Bewerbungskosten.
Die Bewerbungsunterlagen und –daten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet.
gez.
Jörn Weinert
Bürgermeister