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Sachbearbeiter/in (m/w/d) Kostenersatz

Verwaltung

Tätigkeitsprofil:

Ihre Aufgaben:

1. Überleitung von Ansprüchen nach § 93 SGB XII zur Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, insbesondere im Zusammenhang mit Erb-, Pflichtteils-, Schenkungsrückforderungs- und Bereicherungsansprüchen, Versicherungsleistungen sowie Kostenerstattungsansprüchen im Bereich der Bestattungskosten

2. Bearbeitung von Kostenersatz- und Erstattungsansprüchen nach §§ 102, 102a uns 105 SGB XII (Kostenersatz durch Erben, Erstattung im Todesfall oder Kostenersatz bei Doppelleistungen)

3. Bearbeitung und Durchführung von Kostenersatzansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB XII

4. Prüfung, Festsetzung und Durchführung von Unterhaltsansprüchen bei leistungsberechtigten nach dem SGB XII gegenüber nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen

Beteiligung im Verwaltungsstreitverfahren

Anforderungsprofil:

zwingende Einstellungsvoraussetzungen:

  • Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
  • einen Abschluss zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) (m/w/d), zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (m/w/d) (Fortbildungslehrgang II) bzw. zum/zur Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA) (m/w/d) oder
  • einen Abschluss als Bachelor (m/w/d) Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung), Verwaltungswissenschaften, öffentliche Betriebswirtschaft bzw. Public Management oder Wirtschaftsrecht
  • Führungszeugnis (Vorlage im Falle einer Einstellung erforderlich)

darüber hinaus sind folgende Kenntnisse/Fähigkeiten/Kompetenzen wünschenswert:

  • Gesetzeskenntnisse des SGB X und des grundlegenden Verwaltungsrechts
  • Grundkenntnisse in den Fachverfahren OpenPROSOZ, newsystem, BorisTH, im Thüringer Beauskunftungssystem und HCL Notes
  • sicherer Umgang mit IT-Anwendungen (Word, Excel)
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
  • eine sorgfältige und zielorientierte Arbeitsweise mit Organisationsgeschick
  • strategisches und analytisches Denkvermögen
  • die Fähigkeit Probleme zu erkennen und Entscheidungen zu treffen
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft, das Privatfahrzeug unter Beachtung des Thüringer Reisekostengesetzes auch für dienstliche Zwecke zu nutzen