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Sachbearbeiter/in Empfang/Verwaltungsangelegenheiten (m/w/d)

Gemeinde Hoppegarten
location15366 Hoppegarten, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Verwaltung
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Ihr künftiger Aufgabenbereich umfasst:

  • Bearbeitung des Rechnungseingangs und des Postein- und Postausgangs
  • Ganzheitliche Bearbeitung von Wohnberechtigungsscheinen – von der Bürgerberatung und Anspruchsprüfung bis hin zur Bescheiderstellung und dem Widerspruchsverfahren
  • Verwaltung des Büromittellagers
  • Bearbeitung Volksbegehren und Wahlen

Anforderungsprofil:

Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:

  • eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
  • Besitz eines Führerscheines Klasse B

Sie verfügen über folgende Kompetenzen:

  • Kenntnisse des Kommunalrechts, Satzungsrecht, StVo
  • Kenntnisse der Struktur öffentlicher Verwaltungen
  • souveränes, verbindliches Auftreten und eine selbständige eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • hohes Maß an Teamfähigkeit
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • sicherer Umgang mit MS-Office

Wir bieten Ihnen:

  • einen zukunftssicheren Arbeitsplatz durch unbefristete Einstellung
  • eine attraktive Vergütung nach TVöD (Entgeltgruppe 8 bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen)
  • flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten
  • Jahressonderzahlung, Leistungsorientierte Bezahlung, Vermögenswirksame Leistungen
  • ein dynamisches und verlässliches Team
  • moderne Arbeitsräume und eine freundliche Arbeitsatmosphäre
  • die Nutzung von aktueller Hard- und Software
  • bedarfsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten, Gesundheitstage

Die Stelle umfasst eine Arbeitszeit von 39 Wochenstunden.

Bitte senden Sie Ihre aussagefähige schriftliche Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis 25.02.2026 an die

Gemeinde Hoppegarten - Fachbereich III – Lindenallee 14, 15366 Hoppegarten

oder per E-Mail anBewerbungen@gemeinde-hoppegarten.de.

Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.