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Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)

Landkreis Wittenberg
location06 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Gestern
Verwaltung
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Führung von Vormund- und Pflegschaften gem. §§ 55 und 56 SGB VIII, u.a.

  • gesetzlicher Amtsvormund bzw. Amtspfleger
  • Prüfung der Möglichkeit für Einzelvormundschaften
  • Beratung und Unterstützung von potentiellen Einzelvormündern i. S. d. § 53 SGB VIII
  • Sicherung des Eltern-Kind-Verhältnisses
  • Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber Familiengerichten

1.1 Ausübung der Personensorge inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten, behördliche Antragstellung, u.a.

  • Gesprächsführung mit Mündeln, Verwandten, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe zur Perspektivklärung
  • ggfs. Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung, hierfür Abklärung des jugendhilferechtlichen Hilfebedarfs im Sinne des SGB VIII - Mitarbeit im Hilfeplanverfahren
  • gesetzliche Vertretung des Mündels in gerichtlichen Verfahren und in allen Fragen des Lebens
  • Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
  • Förderung der schulischen Bildung und Ausbildung, insbesondere das Erkennen der schulischen Vorbildung - Perspektivklärung zum weiteren schulischen Werdegang, ggfs. Schulwechsel initiieren
  • Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen in Kita und Schule, Einleitung daraus resultierender Maßnahmen - Schulanmeldung, Lernförderung etc.
  • Vaterschaftsfeststellung, Sicherung der Unterhaltsansprüche (Einkommens- und Unterhaltsberechnung, ggfs. zwangsweise Durchsetzung der Ansprüche)

1.2 Ausübung der Gesundheitsfürsorge, u.a.

  • Absicherung der Krankenversicherung des Mündels
  • Sicherstellung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
  • ggfs. Einholung von Zweitmeinungen bei OP-Entscheidungen
  • Entscheidungen zu Klinikaufenthalten und ggfs. Einholung weiterführender Diagnostik -Bedarfsklärung im Hilfeplan

1.3 Ausübung der Vermögenssorge, u.a.

  • Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten
  • Erstellen und Verwalten eines Vermögensverzeichnisses für Mündel – Klärung der Eigentumsverhältnisse
  • Klärung von Rentenansprüchen
  • ggfs. Kontoeröffnung und -verwaltung

2. Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52a SGB VIII, u.a.

  • von Müttern/ Vätern, die allein für ein Kind sorgen, sowie jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
  • Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung, Berechnung des zu leistenden Unterhalts, Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
  • Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
  • Beratung über rechtliche Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und Erlangung von Unterhalt
  • Beratung über die Möglichkeit weiterführender Hilfen

3. Beurkundung und Beglaubigung gem. §§ 59 und 60 SGB VIII, u.a.

  • Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
  • Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
  • Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
  • Führung des Sorgeregisters

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • gültiger Führerschein der Klasse B

und

  • abgeschlossenes Studium (Hochschule/ Fachhochschule) im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
  • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
  • abgeschlossenes Studium in den Bereichen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie, Soziologie oder Sozialwissenschaften (Bachelor-/ Master- oder Diplomstudiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
  • umfassende Rechtskenntnisse im BGB, insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, EStG, Beurkundungsrecht
  • Kenntnisse der allgemeinen Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht
  • fundierte Computerkenntnisse
  • erzieherische Kompetenz im Umgang mit Kindern
  • kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern
  • belastbare Persönlichkeit
  • selbstsicheres Auftreten
  • Entscheidungskompetenz
  • Teamfähigkeit
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)