Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Vormund (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Führung von Vormund- und Pflegschaften gem. §§ 55 und 56 SGB VIII, u.a.
- gesetzlicher Amtsvormund bzw. Amtspfleger
- Prüfung der Möglichkeit für Einzelvormundschaften
- Beratung und Unterstützung von potentiellen Einzelvormündern i. S. d. § 53 SGB VIII
- Sicherung des Eltern-Kind-Verhältnisses
- Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber Familiengerichten
1.1 Ausübung der Personensorge inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Angelegenheiten, behördliche Antragstellung, u.a.
- Gesprächsführung mit Mündeln, Verwandten, Trägern der Sozial- und Jugendhilfe zur Perspektivklärung
- ggfs. Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung, hierfür Abklärung des jugendhilferechtlichen Hilfebedarfs im Sinne des SGB VIII - Mitarbeit im Hilfeplanverfahren
- gesetzliche Vertretung des Mündels in gerichtlichen Verfahren und in allen Fragen des Lebens
- Persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
- Förderung der schulischen Bildung und Ausbildung, insbesondere das Erkennen der schulischen Vorbildung - Perspektivklärung zum weiteren schulischen Werdegang, ggfs. Schulwechsel initiieren
- Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen in Kita und Schule, Einleitung daraus resultierender Maßnahmen - Schulanmeldung, Lernförderung etc.
- Vaterschaftsfeststellung, Sicherung der Unterhaltsansprüche (Einkommens- und Unterhaltsberechnung, ggfs. zwangsweise Durchsetzung der Ansprüche)
1.2 Ausübung der Gesundheitsfürsorge, u.a.
- Absicherung der Krankenversicherung des Mündels
- Sicherstellung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (ggfs. Übertragung der Aufgaben mittels Vollmachten)
- ggfs. Einholung von Zweitmeinungen bei OP-Entscheidungen
- Entscheidungen zu Klinikaufenthalten und ggfs. Einholung weiterführender Diagnostik -Bedarfsklärung im Hilfeplan
1.3 Ausübung der Vermögenssorge, u.a.
- Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten
- Erstellen und Verwalten eines Vermögensverzeichnisses für Mündel – Klärung der Eigentumsverhältnisse
- Klärung von Rentenansprüchen
- ggfs. Kontoeröffnung und -verwaltung
2. Beratung und Unterstützung gem. §§ 18 und 52a SGB VIII, u.a.
- von Müttern/ Vätern, die allein für ein Kind sorgen, sowie jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
- Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung, Berechnung des zu leistenden Unterhalts, Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
- Beratung über rechtliche Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und Erlangung von Unterhalt
- Beratung über die Möglichkeit weiterführender Hilfen
3. Beurkundung und Beglaubigung gem. §§ 59 und 60 SGB VIII, u.a.
- Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
- Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
- Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
- Führung des Sorgeregisters
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- gültiger Führerschein der Klasse B
und
- abgeschlossenes Studium (Hochschule/ Fachhochschule) im Bereich Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
- abgeschlossenes Studium in den Bereichen Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie, Soziologie oder Sozialwissenschaften (Bachelor-/ Master- oder Diplomstudiengang) oder vergleichbarer Studienabschluss
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
- umfassende Rechtskenntnisse im BGB, insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, EStG, Beurkundungsrecht
- Kenntnisse der allgemeinen Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht
- fundierte Computerkenntnisse
- erzieherische Kompetenz im Umgang mit Kindern
- kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern
- belastbare Persönlichkeit
- selbstsicheres Auftreten
- Entscheidungskompetenz
- Teamfähigkeit
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)