Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d)
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg sind im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d)
zu besetzen. Eine Stelle ist unbefristet, die zweite Stelle befristet für 1 Jahr zu besetzen. Die Stellen sind mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um Vollzeitstellen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht bei der unbefristeten Stelle die Option der Verbeamtung. Als Beamtenstelle ist diese im Stellenplan mit Besoldungsgruppe A9gD ausgewiesen.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Antragsbearbeitung, -entscheidung und -bewilligung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, u.a.
- Beratung vor Antragstellung
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
- Berechnung der Leistungen
- eigenständige Entscheidung über den Antrag mit anschließender Bescheidung
- eigenverantwortliche Bearbeitung von Erstattungsansprüchen
- Entscheidung über Rückforderung
- regelmäßige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
2. Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten im Sinne des § 7 UVG, u.a.
- Ausfertigung der Rechtswahrungsanzeige
- Regelmäßige Überprüfung der Leistungs- und Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten
- Einkommsermittelung
- Unterhaltsberechnung
- eigenständige Sicherung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder
- eigenverantwortliche Antragsführung vor dem Amtsgericht zur Titelschaffung und Prozessvertretung der übergegangenen Unterhaltsansprüche
- Festlegung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren
- Erstellung von Zeugnisurkunden
- Beantragung von Rechtsnachfolgeklauseln
- Vorschläge zur Entscheidung über Stundung, Niederschlagung
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und von Bußgeldverfahren
- gerichtliche und außergerichtliche Insolvenzbearbeitung
3. Beratung
- Beratung und Unterstützung der Bürger über Rechte und Pflichten entsprechend UVG, SGB VIII, BGB, ZPO
4. Statistik
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Fachhoch-/Hochschulabschluss im Bereich Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften/ Rechtspflege oder Sozialverwaltung oder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
- Erwerb eines der genannten Abschlüsse innerhalb eines halben Jahres nach der Bewerbung und Vorliegen des Abschlusses spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung oder
- bei internen Bewerbern, welche über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die weiteren fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Durchführung einer Personalentwicklungsmaßnahme (z.B. Absolvierung eines Beschäftigtenlehrganges II oder eines auf die Aufgaben der Stelle ausgerichteten Fernstudiums) möglich
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- wünschenswert: mehrjährige Berufserfahrung im Unterhaltsrecht
- Kenntnisse allgemeiner Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien-, und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht, Finanz- und Haushaltsrecht
- Rechtskenntnisse im BGB insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, UVG, EStG, KomHVO, AO
- fundierte Computerkenntnisse
- kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern
- hohe Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B