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Sachbearbeiter (m/w/d) Ortspolizeibehörde

VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Sicherheit und Ordnung

Stellenausschreibung

Die Stadtverwaltung Torgau hat zum nächstmöglichen Termin die Stelle als

Sachbearbeiter (m/w/d) Ortspolizeibehörde

zu besetzen.

Unser Angebot:

  • Vergütung nach EG 9a TVöD
  • 30 Tage Erholungsurlaub
  • ein sicherer Arbeitsplatz durch unbefristete Beschäftigung
  • Zusatzversorgung sowie vermögenswirksame Leistungen
  • Jahressonderzahlungund monatliche Sachbezüge

Ihre Aufgaben:

  • Sie setzen gemeinsam mit dem Gemeindevollzugsdienst die geltenden Rechtsvorschriften der Satzungen im Bereich des Ordnungsamtes der Großen Kreisstadt Torgau durch, erstellen Bescheide und überwachen deren Vollzug
  • Sie planen den Einsatz des Gemeindevollzugsdienstes
  • Sie führen Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit durch
  • Sie leiten Ordnungswidrigkeitsverfahren ein
  • Sie stellen ordnungswidrige Zustände im Innen- und Außendienst fest
  • Sie bearbeiten mündliche, telefonische und schriftliche Anfragen
  • Sie sind Abwesenheitsvertreter (m/w/d) der Mitarbeitenden der Straßenverkehrsbehörde

Ihr Profil:

  • Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung wie bspw. den Angestelltenlehrgang I
  • Sie haben Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Polizeirechts, hier insbesondere der Verordnung des sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Wahrnehmung polizeirechtlicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete sowie kommunale Satzungen/Verordnungen
  • Sie wenden MS-Office-Standardprogramme sicher an und sind im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Sie überzeugen durch hohes Engagement sowie durch eine sorgfältige, genaue, vertrauensvolle und verlässliche Arbeitsweise und sind flexibel zur Ableistung von Schicht- und Wochenenddiensten

Die wöchentliche Arbeitszeit ist in Vollzeit zu erbringen.

Schwerbehinderte, die die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllen, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.