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Sachbearbeiter (m/w/d) für die Finanzverwaltung / Anordnungsstelle

Stadt Bad Aibling
location83043 Bad Aibling, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Tagen
Vollzeit

Die Stadt Bad Aibling sucht

ab 01.08.2026 in Vollzeit

einen

Sachbearbeiter (m/w/d) für die

Finanzverwaltung / Anordnungsstelle

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Erstellung von Buchungsanordnungen, Verbuchen
  • Belegkontrolle
  • Haushaltsüberwachung

Ihr Profil

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, BL I oder vergleichbar
  • Berufserfahrung in der Verwaltung
  • Anwenderkenntnisse in gängigen Büroprogrammen und Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachverfahren
  • freundliches und verbindliches Auftreten
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • selbstständige Arbeitsweise

Wir bieten Ihnen

  • Sicherer Arbeitsplatz mit großzügiger Gleitzeitregelung
  • eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden) in einer interessanten und zukunftsorientierten Kommunalverwaltung mit Bezahlung nach den Bestimmungen des TVöD (EG 6)
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem motivierten und kollegialen Team
  • Sehr gute Einarbeitung und vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Umfassende betriebliche Altersvorsorge, Leistungsentgelt und sonstige Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, Sachbezugskarte
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement, EGYM Wellpass
  • Bei geeigneter Besetzung ist Teilzeit möglich

Bewerbungsschluss ist der 14.06.2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Helga Hamberger, unter der Tel. 08061/4901-200 und Frau Franziska Aschauer, unter der Tel. 08061/4901-102, gerne zur Verfügung.

Um gewisse Sicherheitsstandards gewährleisten zu können, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir ausschließlich Online-Bewerbungen über unser Online-Portal berücksichtigen. Bewerbungen per E-Mail oder per Post können nicht verarbeitet und in unseren Bewerbungsprozess aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren keine Fahrt- oder Reisekosten erstattet werden.