Sachbearbeiter Kfz-Zulassung (m/w/d)
Landkreis Wittenberg
06 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland
Gestern
Verwaltung
Vollzeit
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Ordnung und Sicherheit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Kfz-Zulassung (m/w/d)
befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 6 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Publikumsverkehr der Kfz-Zulassungsbehörde, u. a.
- Entgegennahme und Prüfung der Anträge und Unterlagen
- Prüfung der vorhandenen Fahrzeugdatei (im örtlichen und zentralen Fahrzeugregister)
- Zuteilung amtlicher Kennzeichen
- Neuzulassungen, Umschreibungen von Gebrauchtfahrzeugen bei Standortwechsel mit und ohne Halterwechsel, Außerbetriebsetzungen, Verschrottungen, sonstige Änderungen wie Technik- und Halterdatenänderungen, Erstellung von Ersatzpapieren, Umkennzeichnung, Wiederinbetriebnahme
- Erteilung von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen
- Erstellung von Fahrzeugdokumenten aufgrund einer EG-Typengenehmigung nach der RL 70/156/EWG
- Identitätsprüfung am Fahrzeug
- Ausgabe der fertigen Fahrzeugpapiere
- Abstempeln der amtlichen Kennzeichen
- Abprüfung von rückständigen Gebühren bei der Kreiskasse
- Information der Kunden zu aktuellen und allgemeinen Fragen
2. Vollzug straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen, u. a.
- Einleitung von Maßnahmen nach § 13 FZV Mitteilungspflichten
- Einleitung von Maßnahmen wegen Nichtentrichtung der Kfz- Steuer
- Prüfung/Bearbeitung und Überwachung von Maßnahmen bei fehlendem Versicherungsschutz
- Fahndungsersuchen an die Polizei
- Betriebsuntersagung von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr
- Amtshilfeersuchen an andere Behörden und Zulassungsstellen
- Erstellung von Gebührenbescheiden
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten oder zum Automobilkaufmann oder
- abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, verbunden mit mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung bzw. in Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- gründliche Rechtskenntnisse, insbesondere StVG, FZV, StVO, StVZO, jeweils einschließlich erlassener Verordnungen und Richtlinien; EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EGFGV), EGTypV, AusnahmeVOen zur StVZO, PflVG, GebOSt, VwVfG, VwGO, Leitfäden des KBA und des GDV
- anwendungsspezifische Teilkenntnisse zu: Kfz-ZulVorG, KraftStG 2002, KraftStDV, BDSG, DSGVO, BGB
- persönliche Kompetenz, insbesondere Flexibilität; strukturiertes, sorgfältiges und verantwortungsvolles Denken und Handeln
- Sachlichkeit im Auftreten gegenüber dem Bürger
- Computerkenntnisse und -erfahrungen
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B