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Sachbearbeiter Infektionsschutz (m/w/d)

Landkreis Wittenberg
location06 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: Heute
Bildung und Soziales
Vollzeit

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Gesundheit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Infektionsschutz (m/w/d)

befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung zu besetzen. Die Stelle ist - vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung - mit Entgeltgruppe 8 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung auf Menschen übertragbarer Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), u. a.

  • Entgegennahme und Auswertung von Meldungen und Laborbefunden meldepflichtiger Erkrankungen nach IfSG
  • Durchführung von Ermittlungen
  • Anordnung von Maßnahmen nach dem IfSG zur Gefahrenabwehr und Eindämmung von Ausbruchsgeschehen inkl. Koordinierung von Testungen und Zusammenarbeit mit der zentralen Bußgeldstelle bei Verstößen gegen das IfSG
  • Dokumentation unter Anwendung von Fachsoftware (u.a. SurvNet und Micropro Health)
  • Beratung von Bürgern und Einrichtungsleitungen

2. Verwaltungsaufgaben für die Abteilung Infektionsschutz, u. a.

  • Führen der Bestandsübersicht, Bedarfsplanung und Beschaffung medizinischer und diagnostischer Materialien
  • Mitwirkung bei der Redaktion der Homepage, des Chatbots und des BUS-Systems für den Fachdienst Gesundheit nach Vorgabe
  • administrative Unterstützung nach Vorgabe (u.a. Erstellung und regelmäßige Überarbeitung von (seriellen) Anschreiben, Informationsmaterialien und FAQs, Pflege von Datenbanken, Mitwirkung an der Aktualisierung des Seuchenalarmplans, Mitwirkung bei der Erstellung von Ablaufdokumentationen zu Fachsoftwares und Office-Anwendungen)

3. Bearbeitung der Meldungen von Unternehmen und Einrichtungen nach § 20 Abs. 8 ff. IfSG (Masernschutzgesetz), u.a.

  • Sichtung und Plausibilisierung der im Meldeportal eingegangenen Meldungen der Unternehmen / Einrichtungen, Datenbankpflege
  • Kontrolle von Impf- und Immunitätsnachweisen nach Vorgabe
  • Erstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben in Absprache mit dem fachlich Vorgesetzten
  • Beratung von Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, Weiterleitung schwieriger Fragestellung an den fachlichen Vorgesetzten

4. Durchführung von Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln, u.a.

  • organisatorische und inhaltliche Vorbereitung der Belehrungen, u.a. Sicherstellung der Onlineterminvergabe und Unter-Administration des Onlinedienstes zur Belehrung
  • eigenständige Durchführung der Belehrungen in Präsens
  • Ausstellung des Gesundheitspasses und Dokumentationsaufgaben inkl. Umgang mit Ticketsystem

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Hygienekontrolleur oder vergleichbarer Abschluss oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung im medizinischen Bereich mit Berufserfahrung oder Weiterbildung im Bereich Hygiene
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Nachweis Masernimpfschutz gemäß § 20 Absatz 8 IfSG vor der Einstellung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des IfSG
  • sehr gutes EDV-Verständnis, sehr gute Kenntnisse in Word, Excel und PowerPoint, sehr gutes Verständnis der deutschen Rechtschreibung und Grammatik
  • sehr gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit
  • kooperative Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen
  • Belastbarkeit und Flexibilität
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B