Sachbearbeiter Gesamtplan Eingliederungshilfe (m/w/d)
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Gesamtplan Eingliederungshilfe (m/w/d)
befristet im Rahmen einer Schwangerschafts- und Elternvertretung voraussichtlich bis Dezember 2027 zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9b TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) oder im beigefügten Dokument verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Durchführung von Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX, u. a.
- Anamnese des Leistungsberechtigten
- Ablehnung von Anträgen bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen
- Vieraugenprinzip im Rahmen der elektronischen Fallbearbeitung sowie bei Erstbewilligungen durch Vorgesetzten oder bei wesentlichen Änderungen durch Vertreter
- Anforderung und Auswertung von Gutachten von Fachärzten, Fachkliniken, Gesundheitsämtern (ICD 10 / ICF)
- Beteiligung der Pflegekasse bei Anhaltspunkten für Pflegebedürftigkeit nach SGB IX, zur beratenden Teilnahme am Gesamtplanverfahren bzw. Hilfe zur Pflege
- Beteiligung der Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Jobcenter bei Anhaltspunkten für einen Bedarf zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, zur beratenden Teilnahme am Gesamtplanverfahren
- Prüfung und Feststellung einer wesentlichen bzw. drohenden Behinderung
- Dokumentation der Wünsche der Leistungsberechtigten zu Ziel und Art der Leistungen
- Entwicklung von individuellen Zielen mit dem Leistungsberechtigten
- Festlegung der erforderlichen individuellen Hilfen im Rahmen des Gesamtplanverfahrens und ggf. Fallkonferenzen
- Bedarfs- und Leistungsabstimmung mit dem Leistungsberechtigten
- Prüfung bei Gewährung der Leistung in Form eines Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX
- Organisation & Durchführung von Budgetkonferenzen
- Erstellung und Abschluss von Zielvereinbarungen
- Prüfung der Qualifikationen der gewünschten Fachkräfte
- Führen von Qualitätssicherungsgesprächen
- Ablehnung bei fehlenden Anspruchsvoraussetzungen und/oder bei Änderungen und Wegfall des Hilfebedarfs
- Festlegung des zeitlichen Rahmens für die Zielerfüllung
- Festlegung des Leistungserbringers /Dienstes
- Erstellung des Gesamtplanes für alle Beteiligten nach territorialer Anwendung des Leistungsortes
- Einleitung des Verfahrens für die Kostenübernahme
- Evaluation, Beurteilung, Bewertung, Dokumentation, Überprüfung der vereinbarten Ziele, Auswertung Entwicklungsberichte
- EDV-technische Erstellung, Bearbeitung und Fortführung der Gesamtplanunterlagen
- Realisierung statistischer Aufgaben und Berichtswesen
- Teamberatungen und -besprechungen im Einzelfall und bei Problemen / Supervision
2. Wahrnehmung der Aufgaben der Beratung nach § 106 SGB IX und Antragsaufnahme nach § 108 SGB IX für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
3. Wahrnehmung der Aufgaben des Teilhabeplanverfahrens für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 14 ff. SGB IX
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Studienabschluss (Hochschule/ Fachhochschule) im Bereich Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Sozialverwaltung oder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder
- Studienabschluss (Hochschule/ Fachhochschule) als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge oder Heilpädagoge oder ein vergleichbarer Studienabschluss (z.B. Inklusionspädagogik, Sonderpädagogik, Erziehungswissenschaften, Psychologie)
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss