Sachbearbeiter „Flurbereinigung“
Tätigkeitsprofil:
Über uns
Im TLBG wird die geodätische Fachkompetenz der Thüringer Landesverwaltung gebündelt. Wir sind verantwortlich für die Bereitstellung von landesweiten Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters sowie der Geofachdaten der amtlichen Wertermittlung und der städtebaulichen bzw. ländlichen Bodenordnung. Damit schaffen wir Transparenz, Rechtssicherheit und eine Basis für moderne, datenbasierte Entscheidungen in Thüringen.
Das bieten wir
- Möglichkeit der Verbeamtung bei Vorliegen der Voraussetzungen
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Gleitzeit)
- Homeoffice-Möglichkeit
- behördliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr, 24.12. und 31.12. dienstfrei
- Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
Ihre Aufgaben
Im Referat44 „Flurbereinigungsbereich Südwest-thüringen“ sind Sie verantwortlich für die Planung und Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Dies umfasst insbesondere die Mitwirkung bei der
- Anordnung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) einschließlich erforderlicher Vorarbeiten
- Umsetzung investiver Maßnahmen in der Flurbereinigung(u.a.Bestandsaufnahme,Mitwirkung bei der Erstellung des Plans nach § 41 FlurbG)
- Bodenordnung in der Flurbereinigung (u. a. Mit-wirkung bei der Wertermittlung, Neuzuteilung nach Anleitung)
Anforderungsprofil:
Das bringen Sie mit
- erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium in der Fachrichtung Vermessungs-wesen, Agrarwissenschaften/Landwirtschaft (Landbau), Raumordnung und -planung oder einer geowissenschaftlichen Fachrichtung mit ab-solvierten Lehrmodulen der Geoinformatik und/oder Bodenkunde
- Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen bzw. Außendiensttätigkeiten im Gelände
- Führerschein der Klasse B
Das wünschen wir uns
- Berufserfahrung bzw. Kenntnisse in der Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit in schriftlicher und mündlicher Form
- selbstständige Arbeitsweise, Teamfähigkeit und hohe Flexibilität
- Belastbarkeit auch bei hohem Arbeitsanfall
Hinweise zu Ihrer Bewerbung
Für Beamte* steht eine Planstelle der BesoldungsgruppeA 10 ThürBesG zur Verfügung. Die Eingruppierung im Beschäftigtenverhältnis richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 10 TV-L. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis im gehobenen technischen Dienst im Fachgebiet Geodäsie und Geoinformation ist bei Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen (insbesondere mit der Studienrichtung Vermessungswesen) möglich.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Informationen dazu erhalten Sie unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wissenschaft/anerkennung. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist ist der Nachweis über die persönliche Anerkennung des Bildungsabschlusses den Bewerbungsunterlagen beizufügen, ansonsten kann keine Berücksichtigung des Abschlusses erfolgen. Eine Kostenübernahme durch das TLBG für die Anerkennung erfolgt nicht.Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens „Sprachniveau B2“ des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sind unabdingbar, d. h. Bewerbungsvoraussetzung und nachzuweisen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Nachweis des Studienabschlusses mit Prüfungszeugnis, ggf. Arbeitszeugnissen und ggf. Nachweis der Laufbahnbefähigung bitte bis zum 22.04.2026 unter Angabe der Kennziffer 9/2026 ausschließlich als PDF-Dokument an
Alternativ übersenden Sie Ihre Unterlagen per Post an das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Personalreferat, Hohenwindenstraße 13 a,99086 Erfurt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/div) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für Personen jeglicher Geschlechtsidentität.