Sachbearbeiter Ermittlungs- und Vollzugsdienst (m/w/d)
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Ordnung und Sicherheit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Ermittlungs- und Vollzugsdienst (m/w/d)
befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist - vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung - mit Entgeltgruppe 8 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Unterstützung von Kontroll- und Ermittlungstätigkeiten und Vollzug ordnungs- und bußgeldrechtlicher Maßnahmen, im Bereich der Schulpflicht, des Jugendschutzes und der illegalen Abfallbeseitigung, u. a.
- Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen der Ermittlungen
- Anhörung von Zeugen und Sachverständigen
- Anhörung von Betroffenen/ Beteiligten
- Mitwirkung Würdigung des ermittelten Sachverhaltes (tatsächlich und rechtlich) und verfahrensverwertbare Dokumentation (Feststellungsvermerke)
- Mitwirkung bei Gefahrenabwehrmaßnahmen, Zwangsmittel
2. Aufenthaltsermittlungen von Personen, Ermittlungen von Fahrzeugführern bei Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten und in Folge auch die Durchführung behördlicher Zustellungen straßenverkehrsrechtlicher Bescheide und Schreiben in der Zuständigkeit der Abteilung
3. Vollzug straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen und weiterer Maßnahmen, u. a.
- Prüfung/Bearbeitung und Vollstreckung durch Vollziehung der Anordnungen zur Betriebsuntersagung von Fahrzeugen nach Fahrzeugzulassungsverordnung und/oder Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Sicherstellung von Führerscheinen und Abnahme eidesstattlicher Versicherungen über etwaige Verluste von Dokumenten hierzu Einleitung von Maßnahmen wegen Nichtentrichtung der Kfz- Steuer
4. Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, u. a.
- Entscheidung über Eröffnung, Form und Umfang des Verfahrens
- Leitung der Ermittlungen im Benehmen mit Fachdiensten/ externen Behörden
- Würdigung des ermittelten Sachverhaltes (tatsächlich und rechtlich)
- Anhörung von Zeugen und Sachverständigen sowie Betroffenen/Beteiligten
- Entscheidung über die Gebotenheit der Ahndung am konkreten Einzelfall
- Fertigung des Verwarn-, Bußgeld oder Einziehungsbescheides
5. Übernahme von Aufgaben im Publikumsverkehr für die Bereiche Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsstelle, u. a.
- Publikumsverkehr Zulassungsbehörde u. a.: Entgegennahme und Prüfung der Anträge und Unterlagen
- Zuteilung, Abstempeln und Ausgabe amtlicher Kennzeichen, Durchführung von Zulassungen, Abmeldungen und Umschreibungen sowie Ausgabe der Fahrzeugpapiere, Terminvergabe
- Publikumsverkehr Fahrerlaubnisbehörde u. a.: Bearbeitung von Anträgen zur (Erst)- oder (Neu)Erteilung, Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis sowie Anträgen „Begleitetes Fahren mit 17“; Erfassung, Zuordnung und Einpflegen der Fahrerlaubnis-Daten des örtlichen Fahrerlaubnisregisters in das elektronische örtl. Fahrerlaubnisregister, Terminvergabe
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
- abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- gründliche Rechtskenntnisse, insbesondere StVG, FZV, FEV, jeweils einschließlich erlassener Verordnungen und Richtlinien; GebOSt, AllGO LSA, OZG, OWiG, StPO, StGB BGB, VwVfG, SchwarzArbG, GewO, HwO, SchulG LSA, JuSchG
- persönliche Kompetenz, insbesondere Flexibilität; strukturiertes, sorgfältiges und verantwortungsvolles Denken und Handeln
- Sachlichkeit im Auftreten gegenüber dem Bürger
- Ausgeprägte PC-Kenntnisse (insbesondere MS Word, Excel)
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B