Sachbearbeiter Deponie- und Anlagenüberwachung (m/w/d)
Stellenausschreibung
MITTENDRIN –Der Salzlandkreis mit einer Fläche von mehr als 1.400 Quadratkilometern und seinen rund 181.000 Einwohnern liegt zentral in Sachsen-Anhalt. Der Name verweist auf den regionalen Salzabbau. Die Mittelzentren Aschersleben, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt bieten bezahlbaren Wohnraum, vielfältige Erholungs-, Freizeit- und Kulturangebote sowie eine ausgeprägte Kita- und Schullandschaft. Radwege (Europaradweg, Elberadweg, Saaleradweg) und die Autobahnen A 14 und A36 sowie die Bundesstraßen B 6, B 81, B 180 und B 246a bieten eine sehr gute Verkehrsanbindung. Kreisstadt und Hauptsitz der Kreisverwaltung ist Bernburg (Saale). Die Kreisverwaltung mit ihren rund 945 Mitarbeitenden bietet Ihnen attraktive, anspruchsvolle und zukunftssichere Arbeitsplätze. Diese geben ihnen die Möglichkeit das Leben im Salzlandkreis mitzugestalten.
Im Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz (FD 42) suchen wir am Standort Aschersleben für ein Team mit derzeit 8 Mitarbeitenden Sie als
Sachbearbeiter Deponie- und Anlagenüberwachung (m/w/d)
für eine unbefristete Vollzeitstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt vergütet mit der Entgeltgruppe 9b TVöD-V (VKA).
Zukünftig sind das Ihre wesentlichen Aufgaben:
Die abfallrechtliche Überwachung von Deponien der Klassen 0 und I, genehmigungs-pflichtigen Anlagen sowie nicht genehmigungspflichtigen Anlagen mit abfallrechtlichen Auflagen.
- Bearbeitung von Anträgen zur Errichtung bzw. Änderung von Deponien der Klassen 0 und I sowie von Beseitigungsanlagen für Gewinnungsabfälle – Plangenehmigungsverfahren/ Planfeststellungsverfahren (z.B. Vorprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit, Prüffähigkeit, Zuständigkeit; Beteiligung des zuständigen Ingenieurs des Sachgebietes 42.1 zur fachtechnischen Stellungnahme sowie der zuständigen Fachdienste des Salzlandkreises (SLK); Durchführung des Planfeststellungs-/Plangenehmigungs-verfahrens etc.)
- Überwachung von Deponien der Klassen 0 und I sowie Beseitigungsanlagen für Gewinnungsabfälle bis zur Entlassung aus der Nachsorge (z.B. Überwachung der Einhaltung bautechnischer und abfallrechtlich erteilten Auflagen und Nebenbestimmungen sowie Einhaltung der Forderungen der DepV während der Betriebs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase; Durchführung von Dokumentationen und Vorortbegehungen; Beteiligung des zuständigen Ingenieurs des Sachgebietes 42.1 zur fachtechnischen Stellungnahme sowie der zuständigen Fachdienste des Salzlandkreises (SLK); Beantragung von Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren sowie abfallrechtliche und –fachliche Zuarbeit an die Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaften etc.)
- Prüfung der Umsetzungen der Bestimmungen aus den Genehmigungen der Entsorgung von Abfällen in genehmigungspflichtigen Anlagen sowie nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen mit abfallrechtlichen Auflagen (z.B. Vorortbegehungen nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV sowie der genehmigungsfreien Abfallentsorgungsanlagen; Überprüfung der Einhaltung der Nebenbestimmungen einschließlich Eigenkontrollmaßnahmen des Anlagenbetreibers und vorgeschriebene Maßnahmen zur Fremdüberwachung; Überprüfung aller abfallrechtlicher Nachweise gemäß den §§ 49 bis 51 KrWG in Verbindung mit der Nachweisverordnung –NachwV- etc.)
Das sollten Sie unbedingt mitbringen :
- vorzugsweise ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium Recycling und Entsorgungsmanagement, Umwelt und Recyclingtechnik, Abfallwirtschaften und Altlasten oder
- alternativ ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Verwaltungswissenschaften, Verwaltungsökonomie oder ein abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
oder
- mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer Tätigkeit mit der Eingruppierung mindestens in der Entgeltgruppe 9b
- einen gültigen Führerschein der Klasse B
Ihr Profil rundet ab, wenn Sie:
- Kenntnisse auf dem Gebiet altlasten- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften mitbringen
- die Fähigkeit zur Einarbeitung in technische Sachverhalte, die das Aufgabengebiet betreffen, besitzen
- selbstständige, ergebnisorientierte und strukturierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit, ein sicheres Auftreten und Kontaktfreudigkeit sind von Vorteil
Wir bieten Ihnen:
- eine dynamische Gehaltsentwicklung entsprechend dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände- TVöD-V (VKA)
- einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen
- die Gewährung einer Jahressonderzahlung
- eine betriebliche Altersvorsorge (KVSA)
- vermögenswirksame Leistungen
- eine leistungsorientierte Bezahlung
- flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. gleitende Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Zeitwertkonto „Lebensarbeitszeitmodell“)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Insoweit Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich an Frau Heyer, Tel. 03471/ 684-1137.
Der Salzlandkreis fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Wir bitten Sie, ausschließlich das Online-Bewerbungsportal www.interamt.de zu nutzen und Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und den Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation bis zum 26.04.2026 unter der Stellenangebots-ID: 1432096 einzustellen.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.
Hinweise:
Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
IhreDaten werden auf der Basis unserer Datenschutzvorschriften (Interamt/ Salzlandkreis) selbstverständlich vertraulich behandelt. >>> Hinweisblatt zur Datenerhebung nach Art. 13 DSGVO (https://www.salzlandkreis.de/media/15325/hinweisblatt-zur-datenerhebung…).
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab (http://www.kmk.org/zab) .
Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus §16Abs.2TVöD-V (VKA). Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung ist bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich.