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Richterin oder Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Brandenburgisches Oberlandesgericht
location14 Brandenburg an der Havel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: vor 2 Tagen

Tätigkeitsprofil:

Ablauf des Probedienstes

Im Land Brandenburg findet der Probedienst für jede Gerichtsbarkeit gesondert statt. Es besteht bei entsprechendem Interesse allerdings die Möglichkeit, einen einjährigen Dienstleistungsauftrag bei einer Staatsanwaltschaft zu absolvieren.

Während des dreijährigen Probedienstes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchlaufen Sie als Proberichterin bzw. als Proberichter verschiedene Stationen.

  • Am Anfang steht die Zuweisung für regelmäßig sechs Monate an eines der vier Landgerichte:

Landgericht Cottbus,

Landgericht Frankfurt (Oder),

Landgericht Neuruppin,

Landgericht Potsdam

  • Daran schließt sich die mehrmonatige Zuweisung an eines der Amtsgerichte innerhalb des zuerst zugewiesenen Landgerichtsbezirks oder an das Amtsgericht Königs Wusterhausen an.
  • Im weiteren Verlauf des Probedienstes sind sowohl Stationen am Land- als auch anderen Amtsgerichten innerhalb des Landgerichtsbezirks möglich.

Ihre persönlichen Einsatzwünsche werden gern berücksichtigt, soweit dies möglich ist.

In den ersten sechs Monaten des Probedienstes wird Ihnen ein reduziertes Arbeitspensum übertragen, sodass Ihnen eine fundierte Einarbeitung möglich ist. Darüber hinaus werden Sie durch Assessorenbeauftragte sowie fachliche Mentorinnen oder Mentoren begleitet.

Nach erfolgreichem Probedienst können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen im gesamten Land bewerben.

Anforderungsprofil:

Einstellungsvoraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Höchstalter: 46 Jahre
  • min. 8 Punkte im 2. juristischen Staatsexamen
  • Bereitschaft, innerhalb des Probedienstes an verschiedenen Standorten innerhalb des zugewiesenen Landgerichtsbezirks tätig zu werden

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/rich…