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Referentin/Referent (m/w/d) Strahlenschutz

Verwaltung

Tätigkeitsprofil:

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung in folgenden Aufgabenbereichen:

  • strahlenschutzrechtlicher Vollzug, insbesondere Genehmigung und Aufsicht des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und des Betriebs von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung in
    Industrie und Forschung,
  • Initiierung und Begleitung von Gutachten oder Fremdleistungsvorhaben,
  • Bewertung von radiologischen und strahlenschutzrechtlichen Fachaspekten und Erarbeitung von Stellungnahmen im Zusammenhang mit den o. g. Vollzugsaufgaben einschließlich der Auswertung und Beurteilung von Fachdaten, Berichten und Informationen,
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft „Nukleare Vorkommnisse“ als Einsatzkraft.

Anforderungsprofil:

  • erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/Master) in einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit Schwerpunkt im Bereich Strahlenschutz, Radiochemie, Kerntechnik oder in einer fachinhaltlich vergleichbaren Fachrichtung.
    (Fachhochschulstudiengänge erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn es sich um akkreditierte Masterstudiengänge handelt. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.),
  • Führerschein Klasse B.

Neben der fachlichen Qualifikation sowie einer kompetenten Verwendung der deutschen Sprache (GER Level C2) und dem sicheren Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen werden Verantwortungsbewusstsein, eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie Sicherheit im Auftreten erwartet.

Die Arbeitsaufgaben schließen die Verwendung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Vertraulich ein. Die Tätigkeit kann nicht übertragen werden, wenn individuelle Sicherheitsrisiken vorliegen. Daher erfolgt im Rahmen des Einstellungsverfahrens eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz.

Die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen sowie ein entsprechendes Maß an zeitlicher Flexibilität werden vorausgesetzt.

Die Teilnahme an der Rufbereitschaft erfolgt i. d. R. wochenweise einschließlich Wochenenden und Feiertagen.

Die Arbeitsaufgaben schließen einen Kontakt mit offenen radioaktiven Stoffen nicht aus. Deshalb werden die gesundheitlichen Anforderungen für beruflich exponierte Personen bei innerer Strahlenexposition gemäß der Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ in Analogie zu Grunde gelegt.

Von Vorteil:

  • Berufserfahrung im Strahlenschutz oder in der Strahlenanwendung,
  • Fachkunde im Strahlenschutz für den Umgang mit offenen oder umschlossenen radioaktiven Stoffen oder für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung