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Referentin bzw. Referent (w/m/d) im Referat „Werkstätten für behinderte Menschen, Feststellungsverfahren …

Verwaltung

Wir suchen für das Referat „Werkstätten für behinderte Menschen, Schwerbehindertenrecht, Recht der Sozialen Inklusion " im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

eine Referentin bzw. einen Referenten (w/m/d).

Das Referat gestaltet die rechtlichen und fachpolitischen Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen aktiv mit. Schwerpunkte sind die Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, der Inklusionsgesetzgebung sowie des Schwerbehindertenrechts. Dabei begleitet das Referat Reformprozesse auf Bundes- und Landesebene, bringt die Position Nordrhein-Westfalens in Gesetzgebungsverfahren ein und nimmt die Fachaufsicht im Schwerbehindertenrecht wahr.

Ihr Aufgabenbereich

  • Strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung der Themenfelder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Recht der sozialen Inklusion auf Landesebene
  • Analyse, Bewertung und Begleitung bundespolitischer Reformvorhaben (insbesondere Gesetzgebungsvorhaben, Bund-Länder-Prozesse sowie fachpolitische Vorhaben) und Entwicklung von Handlungsoptionen
  • Mitwirkung an Gesetzgebungs- und Bundesratsverfahren sowie an Bund-Länder-Prozessen und fachpolitischen Gremien
  • Erarbeitung fachlicher Grundsatzentscheidungen und Stellungnahmen für die Hausspitze
  • Koordination und Abstimmung mit Ressorts der Landesregierung, Leistungsträgern, Verbänden sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Vorbereitung politischer Termine sowie Bearbeitung parlamentarischer und ministerieller Angelegenheiten (Petitionen, anspruchsvollen Anfragen und Stellungnahmen)

Ihr fachliches Profil

  • abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Befähigung zum Richteramt)

Darüber hinaus müssen folgende fachliche Anforderungen erfüllt werden:

  • Berufliche Erfahrungen in den Themenfeldern der Eingliederungshilfe und des Sozialrechts

Von Vorteil sind

  • Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Verwaltung oder vergleichbaren Institutionen
  • Kenntnisse des Werkstättenrechts und der Strukturen der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen der Inklusion von Menschen mit Behinderung (BGG Bund, BGG NRW, IGG NRW, UN-BRK)

Ihre persönlichen Kompetenzen

  • Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Stresskompetenz
  • analytisches und strategisches Denken
  • Kompetenz zur Entwicklung von Lösungsstrategien
  • Kommunikations- und Verhandlungs- sowie Organisationsgeschick
  • interkulturelle Kompetenz
  • Fähigkeit zur Kooperation und Teamarbeit
  • gute Kenntnisse in Standard-Software-Anwendungen

Unser Angebot

  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (z. B. Möglichkeit von Teilzeit und Telearbeit, Stundenausgleich durch Gleittage)
  • Möglichkeit einer lebensphasengerechten Arbeitszeitgestaltung durch Langzeitarbeitskonten
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Angebote zur Notfall- und Ferienbetreuung für Kinder, Beratungsangebote für Eltern und Personen mit Pflegeverantwortung)
  • umfassende Fortbildungsangebote zum Erwerb bzw. Ausbau fachlicher und persönlicher Kompetenzen sowie vielfältige Personalentwicklungsmöglichkeiten
  • eine unbefristete Einstellung im tariflichen Beschäftigungsverhältnis in Abhängigkeit von der Berufserfahrung bis zur EGr. 14 TV-L; es können sich auch Beamtinnen und Beamte bis zur BesGr. A 14 bewerben
  • Beförderungsmöglichkeiten bis zur BesGr. A 15 LBesO A NRW bzw. Höhergruppierungsmöglichkeiten bis zur EGr. 15 TV-L
  • ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement
  • gute ÖPNV-Anbindung
  • für Tarifbeschäftigte „Weihnachtsgeld" (jährliche Sonderzuwendung), Betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und der Möglichkeit der Entgeltumwandlung

Allgemeine Hinweise

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Das Ministerium sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.

Bewerbungsverfahren

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, sonstige Nachweise

bis zum 28. September 2026

an das E-Mail-Postfach: Bewerbungen_AbteilungVI@mags.nrw.de (Verlinkung hier

mit dem Betreff 666

und versenden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einerBewerbungsbogen

Unvollständige, nicht lesbare oder verschlüsselte Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen, die Unterlagen enthalten, die in einem virtuellen Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.

Datenschutzhinweise inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter: www.mags.nrw/datenschutzhinweise